Auf den Beitrag vom 31.08.2006 bzgl. der Nebenkostennachzahlung leider noch immer keine (hilfreiche) Antwort. Kann denn niemand helfen, kennt sich da niemand aus?
Bitte melden!
Gruß
Bernd
Auf den Beitrag vom 31.08.2006 bzgl. der Nebenkostennachzahlung leider noch immer keine (hilfreiche) Antwort. Kann denn niemand helfen, kennt sich da niemand aus?
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Bernd
Hallo Bernd,
ob der Käufer einer Eigentumswohnung für „Altlasten“ einzustehen hat, sollte ein Blick in die Teilungserklärung klären. Wenn dort eine Haftung des Rechtsnachfolgers festgelegt ist, dürfte sich dies auch auf die Nebenkosten erstrecken.
Kosten aus den Neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts dürften allerdings verjährt sein (allg. Verjährungsfrist: 3 Jahre), wenn die Verjährung nicht gehemmt ist.
Ob die Abschlagszahlung von 300 EUR angemessen ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Das solte doch eigentlich leicht durch die Abrechnung und einen Vergleich mit anderen vergleichbaren Wohnungen im selben Haus zu überprüfen sein.
Grüße,
Dietmar
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Hallo Dietmar,
vielen Dank für deine Antwort; ist echt hilfreich.
Was die Abrechnung aus den 90ern betrifft, ist lt. Hausverwaltung mit den im 2003 verschmolzen, so dass er angeblich diese nicht differenzieren bzw. nachvollziehen könne und Schul sei nach wie vor der Vorgänger der jetzigen Hausverwaltung.
Gruß
Bernd
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