Rechtszeitiges Absenden der Kündigung

Hallo

habe mal bei Google geschaut und auch Antworten gefunden,jedoch nicht die Antwort,ob dies auf JEDEN Fall zutrifft:

Bei Kündigung des Mietverhältnisses muss die Kündigung bis wann beim Vermieter eintreffen?
Gibt es da eine gesetzliche Regelung oder wird eine etwaige solche aufgehoben,wenn im Mietvertrag steht,bis zum z.B. 05.Werktag eines jeden Monates???
Hatte das mit dem 3.Werktag rausgefunden,aber angenommen,auf diese Thematik wird im Mietvertrag nicht eingegangen,deshalb wäre ich dankbar für diese Info.

Achja,das mit der 3 Montesfrist ist klar,es geht nur darum bis wann genau die Kündigung vorliegen muss…

Danke

Hallo Jenny,

Gibt es da eine gesetzliche Regelung oder wird eine etwaige
solche aufgehoben,wenn im Mietvertrag steht,bis zum z.B.
05.Werktag eines jeden Monates???

die gesetzliche Regelung wird nicht durch den Mietvertrag aufgehoben, sondern die gesetzliche Regelung tritt in Kraft, wenn es sonst keine gibt.
In dem Moment, wo eine Vereinbarung vertraglich festgelegt wurde, gilt erst mal diese. Kann zwar vorkommen, dass die ungültig ist, aber in dem Beispiel ist jetzt der 5. Werktag des Monats maßgebend.

Gruß!

Horst