Hallo
habe mal bei Google geschaut und auch Antworten gefunden,jedoch nicht die Antwort,ob dies auf JEDEN Fall zutrifft:
Bei Kündigung des Mietverhältnisses muss die Kündigung bis wann beim Vermieter eintreffen?
Gibt es da eine gesetzliche Regelung oder wird eine etwaige solche aufgehoben,wenn im Mietvertrag steht,bis zum z.B. 05.Werktag eines jeden Monates???
Hatte das mit dem 3.Werktag rausgefunden,aber angenommen,auf diese Thematik wird im Mietvertrag nicht eingegangen,deshalb wäre ich dankbar für diese Info.
Achja,das mit der 3 Montesfrist ist klar,es geht nur darum bis wann genau die Kündigung vorliegen muss…
Danke