Wie lange gilt das Recht eine Mietwohnung fristlos von Mieterseite zu kündigen wenn man in einer Zweiraumwohnung in WZ/SZ und Kche Schimmel hat, die Miete seit 6 Monaten kürzt und die Hausverwaltung nicht ausreichende Maßnahmen einleitet. Gibt es eine Zeitliche Begrenzung oder gilt dieses Recht immer.
Vielen Dank
Yvonne Graf
Hallo…
Die Gerichte (z.B. AG Köpenick - 17 C 475/00-) bewerten Schimmelpilz als einen „erheblichen Mangel“, der zur Minderung berechtigt und gehen bei großflächigem Schimmelbefall zumeist von einer erheblichen Gesundheitsgefährdung aus, die Mieter/innen neben der Mietminderung zur fristlosen Kündigung berechtigt (z. B. AG Neukölln - 6 C 586/99 -).
Das hab ich gefunden,ich hoffe es hilft Dir
lg
Hallo,
eine fristlose Kuendigung ist nur dann moeglich, wenn der Mieter nachweisen kann, dass der Schimmel gesundheitsgefaehrdend fuer ihn ist. Gelingt der Nachweis nicht, kann der Mieter nur ordentlich kuendigen, also mit einer Frist von 3 Monaten.
Bei einer fristlosen Kuendigung gilt ansonsten ein Zeitablauf von etwa 2 bis 4 Wochen, in denen nach Kenntnis des fristlosen Kuendigungsfalls eine fristlose Kuendigung ausgesprochen werden kann. In Einzelfaellen auch laenger, es kommt immer auf den Sachverhalt an.
Gruss
BM
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]