Hallo
Hallo Tanja,
ich versuche es auch nochmal.
Zum 31.08. hatte ein Mieter seine Mietwohnung fristgerecht
gekündigt,weil er von NRW nach Niedersachsen gezogen ist.Ein
Nachmieter zum 01.07. wurde gestellt,jedoch hat der Vermieter
abgelehnt,weil er selbst schon einen Nachmieter für diese
Wohnung hatte.Die Frage ob die Wohnung zum 01.07. weiter
vermietet wird,wurde mit ja beantwortet(mündlich).Nun hatte
der Vermieter keine Zeit,den Schlüssel anzunehmen und eine
Wohnungsabnahme zu machen,der Mieter sollte ihn bei den
Nachbarn abgeben.Auch dann wurde keine Abnahme gemacht,wegen
„Urlaub“.
Wenn man etwas mündlich vereinbart, müssen dringend Zeugen dabei sein, damit man dies auch hinterher in die Waagschale werfen kann. Allerdings muss man dazu meist auch vor Gericht gehen, wenn der VM sich erst mal nicht an mündliche Absprachen hält. Nur wenn schriftlich abgemacht wird, das man die Wohnung wegen des Nachmieters früher abgibt und auch keine Miete mehr zahlt hat man einen rechtlichen Anspruch.
Dem neuen Mieter wurde gesagt,dass er ja nicht
einzuziehen braucht,wenn ihm das nicht passt.
Siehst du. Der VM wusste, das er die Juli-Miete sicher hat. Der neue Mieter muss nicht schon rein, wenn er nicht will.
Der Schlüssel
sollte an die neuen Mieter (Schwester des Nachbarn) weiter
gereicht werden.Diese hat dann den ganzen Juli die Wohnung
renoviert,weil der Vormieter alle Wände frei machen musste.
Damit hat die Schwester des Nachbarn bzw. der VM über den Wohnraum verfügt. Willst du mit dem letzten Satz allerdings andeuten, das noch Möbel des Vormieters über den wir hier wohl reden, in der Wohnung waren? Jedenfalls ohne etwas schriftliches war der Mieter wohl so nett seinem Nachmieter die Renovierungszeit zu finanzieren.
Nun
wird aber von der Kaution die Julimiete abgezogen,weil die
Kündigungsfrist ja bis 31.08. gehe und der neue Mieter erst
zum 01.08. einzieht.Ist das Rechtens???
Na ja, wenn sie nicht freiwillig vom alten Mieter bezahlt wird dann schon. Teures Lehrgeld.
Und zusätzlich hat die kleine Tochter beim Auszug ausversehen
eine Kellerscheibe kaputt gemacht,was sofort der Versicherung
gemeldet wurde.
Wessen Tochter? Des Mieters, des VM, des Neumieters? Wird hier nicht so klar. Allerdings schließe ich mal aus den weiteren Fragen wer es ist. 
Angeblich hat der Vermieter entgegen den
Aussagen der Versicherung,keinerlei Telefonate,Faxe und Briefe
erhalten und den Rest der Kaution für die Reparatur in
anspruch genommen.Ist auch das Rechtens und wie soll der
ehemalige Mieter sich nun verhalten?
lg Tanja
Wahrscheinlich ist dem VM das Geld in der Hand lieber als der spätere Ausgleich durch eine Versicherung. Der Mieter könnte dieser Vorgehensweise widersprechen und noch einmal betonen, das die Versicherung die Begleichung des Schadens zugesichert hat. Die Versicherung sollte noch einmal gebeten werden sich mit dem Vermieter in geeigneter nachweisbarer Weise in Verbindung zu setzen, oder den Schaden direkt an den Versicherungsnehmer auszugleichen, da die Kaution mit dem Schadensbetrag bereits belastet worden sei. Rechtens ist das Vorgehen insoweit, als die Kaution zum Ausgleich von Schäden an der Mietsache gedacht ist.
Wenn der Mieter also keinen umständlichen Prozessweg in Kauf nehmen will, wäre dies evtl. ein probates Mittel.
Gruß
Nita