Kaution einbehalten

Hallo
Zum 31.08. hatte ein Mieter seine Mietwohnung fristgerecht gekündigt,weil er von NRW nach Niedersachsen gezogen ist.Ein Nachmieter zum 01.07. wurde gestellt,jedoch hat der Vermieter abgelehnt,weil er selbst schon einen Nachmieter für diese Wohnung hatte.Die Frage ob die Wohnung zum 01.07. weiter vermietet wird,wurde mit ja beantwortet(mündlich).Nun hatte der Vermieter keine Zeit,den Schlüssel anzunehmen und eine Wohnungsabnahme zu machen,der Mieter sollte ihn bei den Nachbarn abgeben.Auch dann wurde keine Abnahme gemacht,wegen „Urlaub“.Dem neuen Mieter wurde gesagt,dass er ja nicht einzuziehen braucht,wenn ihm das nicht passt.Der Schlüssel sollte an die neuen Mieter (Schwester des Nachbarn) weiter gereicht werden.Diese hat dann den ganzen Juli die Wohnung renoviert,weil der Vormieter alle Wände frei machen musste.Nun wird aber von der Kaution die Julimiete abgezogen,weil die Kündigungsfrist ja bis 31.08. gehe und der neue Mieter erst zum 01.08. einzieht.Ist das Rechtens???
Und zusätzlich hat die kleine Tochter beim Auszug ausversehen eine Kellerscheibe kaputt gemacht,was sofort der Versicherung gemeldet wurde.Angeblich hat der Vermieter entgegen den Aussagen der Versicherung,keinerlei Telefonate,Faxe und Briefe erhalten und den Rest der Kaution für die Reparatur in anspruch genommen.Ist auch das Rechtens und wie soll der ehemalige Mieter sich nun verhalten?

lg Tanja

Bitte dringend um Hilfe
Falls jemand darüber Bescheid weiss,dann bitte antworten,ist wichtig!!!
Danke
lg Tanja

Hallo Tanja,

wenn du willst, dass die Leute das alles lesen, dann solltest du wenigstens ein paar Leerstellen und Absätze mehr einfügen. Das ist schon etwas anstrengend so.

Nun hatte der Vermieter keine Zeit,den Schlüssel anzunehmen und eine :Wohnungsabnahme zu machen,der Mieter sollte ihn bei den Nachbarn :abgeben.

Dazu würde ich sagen, dass die Übergabe stattgefunden hat, da es auf Weisung des VM geschehen ist.

Auch dann wurde keine Abnahme gemacht,wegen „Urlaub“.

Das ist eher von Nachteil für den VM, denn das Abnahmeprotokoll soll seine Ansprüche sichern. Was nicht im Protokoll steht kann später nicht eingefordert werden. Wenn es keines gibt, ist wohl nichts einzufordern.

Dem neuen Mieter wurde gesagt,dass er ja nicht einzuziehen :braucht,wenn ihm das nicht passt.

Ägypten?

Der Schlüssel sollte an die neuen Mieter (Schwester des Nachbarn) :weiter gereicht werden.Diese hat dann den ganzen Juli die Wohnung :renoviert,weil der Vormieter alle Wände frei machen musste.

Das tut alles weh… den ganzen Juli renoviert, weil der Mieter alle Wände frei machen musste?

Nun wird aber von der Kaution die Julimiete abgezogen,weil die :Kündigungsfrist ja bis 31.08. gehe und der neue Mieter erst zum :01.08. einzieht.Ist das Rechtens???

Schwer zu sagen. Da oben aus dem Kauderwelsch geht ja nicht hervor, wie denn nun Vormieter und Vermieter verblieben sind.

Und zusätzlich hat die kleine Tochter beim Auszug ausversehen eine :Kellerscheibe kaputt gemacht,was sofort der Versicherung gemeldet :wurde.Angeblich hat der Vermieter entgegen den Aussagen der :Versicherung,keinerlei Telefonate,Faxe und Briefe erhalten und den :Rest der Kaution für die Reparatur in anspruch genommen.

Das sollte die Mieterin ja wohl selbst mit einem Telefonat bei der Versicherung klären können. Die werden ihre Leistung ja wohl belegen können.
Natürlich hat der Vermieter hier einen Anspruch. Und er muss nicht der Versicherung der Mieterin nachlaufen.

Ist auch das Rechtens

Gerecht und in Ordnung, wenn die Versicherung nicht zahlt und der/die Mieter/in sich auch nicht drum kümmert.

und wie soll der ehemalige Mieter sich nun verhalten?

Tief Luft holen, alle Argumente und Belege mitnehmen und in aller Ruhe eine Beratung bei einem Mieterverein oder Anwalt wahrnehmen. Und vor allen Dingen: den anderen auch zu Wort kommen lassen.

Was die Wohnungsübergabe betrifft, sehe ich hier durchaus den/die Mieter/in im Recht! Bei der Scheibe wundere ich mich, dass das nicht längst irgendwie belegt wurde.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,
entschuldige,ich bin noch nicht so geschult,solche Beiträge zu verfassen.
Der Vermieter und der Mieter sind noch zu keiner Übereinstimmung gekommen.Ob der Mieter seine Juliemiete zurück bekommt,muss erst „geprüft“ werden.(das wurde schon 3x versprochen).

Das mit der Versicherung hast Du vielleicht falsch verstanden.
Die Versicherung hat sich MEHRFACH beim Vermieter gemeldet,und zwar unmittelbar nachdem die Mieterin den Schaden angezeigt hat.

Nur der VERMIETER bestreitet es,Briefe,Faxe oder Anrufe von der Versicherung bekommen zu haben.Folglich kann die Versicherung auch nicht zahlen.Und der Vermieter will nur schnell sein Geld und zieht es dem Mieter von der Kaution ab.

Der Vermieter ist übrigens bekannt für solche „Ausreden“.
Muss der Mieter nun hin nehmen,das ihm die Kaution abgezogen wird,obwohl die Versicherung eingeschaltet ist?

lg Tanja

Hallo Tanja,

das ist wirklich ein merkwürdiges Verhalten. Hat der Vermieter denn wenigstens dem Mieter die Rechnung vorgelegt?

Falls die Versicherung dem Mieter die Kosten direkt erstattet, wäre es ja noch in Ordnung. Sollte das nicht möglich sein, etwa, weil der Vermieter nichts vorlegt, dann halte ich die Rechnung für noch nicht fällig.

Gruß!

Horst

Hallo

das ist wirklich ein merkwürdiges Verhalten. Hat der Vermieter
denn wenigstens dem Mieter die Rechnung vorgelegt?

Die Rechnung hat der Mieter bekommen,mit dem Vermerk,das es von der Kaution abgezogen wird.

Falls die Versicherung dem Mieter die Kosten direkt erstattet,
wäre es ja noch in Ordnung. Sollte das nicht möglich sein,
etwa, weil der Vermieter nichts vorlegt, dann halte ich die
Rechnung für noch nicht fällig.

Die Versicherung hat mehrfach nach der Rechnung gefragt,bzw waren es zwei Versicherungen,weil zwei Kinder schuld waren.Angeblich liegt dem Vermieter nichts vor!!Die Versicherungen sagen,das könnte absolut nicht sein…

lg Tanja

Hallo

Hallo Tanja,

ich versuche es auch nochmal.

Zum 31.08. hatte ein Mieter seine Mietwohnung fristgerecht
gekündigt,weil er von NRW nach Niedersachsen gezogen ist.Ein
Nachmieter zum 01.07. wurde gestellt,jedoch hat der Vermieter
abgelehnt,weil er selbst schon einen Nachmieter für diese
Wohnung hatte.Die Frage ob die Wohnung zum 01.07. weiter
vermietet wird,wurde mit ja beantwortet(mündlich).Nun hatte
der Vermieter keine Zeit,den Schlüssel anzunehmen und eine
Wohnungsabnahme zu machen,der Mieter sollte ihn bei den
Nachbarn abgeben.Auch dann wurde keine Abnahme gemacht,wegen
„Urlaub“.

Wenn man etwas mündlich vereinbart, müssen dringend Zeugen dabei sein, damit man dies auch hinterher in die Waagschale werfen kann. Allerdings muss man dazu meist auch vor Gericht gehen, wenn der VM sich erst mal nicht an mündliche Absprachen hält. Nur wenn schriftlich abgemacht wird, das man die Wohnung wegen des Nachmieters früher abgibt und auch keine Miete mehr zahlt hat man einen rechtlichen Anspruch.

Dem neuen Mieter wurde gesagt,dass er ja nicht

einzuziehen braucht,wenn ihm das nicht passt.

Siehst du. Der VM wusste, das er die Juli-Miete sicher hat. Der neue Mieter muss nicht schon rein, wenn er nicht will.

Der Schlüssel

sollte an die neuen Mieter (Schwester des Nachbarn) weiter
gereicht werden.Diese hat dann den ganzen Juli die Wohnung
renoviert,weil der Vormieter alle Wände frei machen musste.

Damit hat die Schwester des Nachbarn bzw. der VM über den Wohnraum verfügt. Willst du mit dem letzten Satz allerdings andeuten, das noch Möbel des Vormieters über den wir hier wohl reden, in der Wohnung waren? Jedenfalls ohne etwas schriftliches war der Mieter wohl so nett seinem Nachmieter die Renovierungszeit zu finanzieren.

Nun

wird aber von der Kaution die Julimiete abgezogen,weil die
Kündigungsfrist ja bis 31.08. gehe und der neue Mieter erst
zum 01.08. einzieht.Ist das Rechtens???

Na ja, wenn sie nicht freiwillig vom alten Mieter bezahlt wird dann schon. Teures Lehrgeld.

Und zusätzlich hat die kleine Tochter beim Auszug ausversehen
eine Kellerscheibe kaputt gemacht,was sofort der Versicherung
gemeldet wurde.

Wessen Tochter? Des Mieters, des VM, des Neumieters? Wird hier nicht so klar. Allerdings schließe ich mal aus den weiteren Fragen wer es ist. :smile:

Angeblich hat der Vermieter entgegen den

Aussagen der Versicherung,keinerlei Telefonate,Faxe und Briefe
erhalten und den Rest der Kaution für die Reparatur in
anspruch genommen.Ist auch das Rechtens und wie soll der
ehemalige Mieter sich nun verhalten?

lg Tanja

Wahrscheinlich ist dem VM das Geld in der Hand lieber als der spätere Ausgleich durch eine Versicherung. Der Mieter könnte dieser Vorgehensweise widersprechen und noch einmal betonen, das die Versicherung die Begleichung des Schadens zugesichert hat. Die Versicherung sollte noch einmal gebeten werden sich mit dem Vermieter in geeigneter nachweisbarer Weise in Verbindung zu setzen, oder den Schaden direkt an den Versicherungsnehmer auszugleichen, da die Kaution mit dem Schadensbetrag bereits belastet worden sei. Rechtens ist das Vorgehen insoweit, als die Kaution zum Ausgleich von Schäden an der Mietsache gedacht ist.

Wenn der Mieter also keinen umständlichen Prozessweg in Kauf nehmen will, wäre dies evtl. ein probates Mittel.

Gruß
Nita

Dann sollte der Mieter wohl doch lieber versuchen, die Kosten selbst von der Versicherung erstattet zu bekommen.

Man will sich ja auch nicht ständig herumärgern.

Gruß!

Horst

Dann sollte der Mieter wohl doch lieber versuchen, die Kosten
selbst von der Versicherung erstattet zu bekommen.

Das hat der Mieter jetzt auch veranlasst.Die Versicherungen erstatten ihm die Rechnung.

Man will sich ja auch nicht ständig herumärgern.

Leider doch noch.Zu der anderen Hälfte der Kaution gibt es neues:
Laut Vermieter hätte keine Wohnungsabnahme statt gefunden und somit wäre die Miete bis zum Kündigungstermin(31.08.) zu zahlen-kulanterweise wegen neuem Mieter nur die Julimiete.Auszug war am 01.07. und Einzug der neuen Mieter am 01.08.,die jedoch seit 01.07. den Schlüssel hatten,weil:

Der Vermieter keine Zeit hatte,eine Wohnungsabnahme zu machen.Der alte Mieter die Schlüssel dann beim Nachbarn abgeben sollte,der Nachbar dann erneut um eine Abnahme gebeten hat,weil dessen Schwester in die Wohnung ziehen wollte,und dem Nachbarn dann gesagt wurde,der Vermieter wäre jetzt für 3 Wochen im Urlaub.

Also haben die neuen Mieter den Schlüssel vom Nachbarn bekommen und renoviert etc.
Der Vermieter weiss angeblich nichts davon bzw hat keine Anfrage bekommen oder Erlaubnis gegeben,dass die neuen Mieter den Schlüssel vom Nachbarn haben durften.

Muss der alte Mieter nun trotzdem noch die Julimiete zahlen?
Der Vermieter vertröstet eine Antwort darauf schon seit 4 Wochen.

Gruß! zurück

Tanja

Hallo Tanja,

ich frage mich, welchge Vereinbarung zwischen dem Nachmieter und dem Vermieter getroffen wurde. Haben die keinen Mietvertrag gemacht? Hat der VM auch nicht ausdrücklich den Einzug zum 1. Juli genannt?

Wenn beides nicht zutrifft und der VM behauptet, alles sei ohne sein Wissen und Einverständnis abgelaufen, dann ist es tatsächlich ziemlich dumm gelaufen.

Die Übergabe der Wohnung muss nämlich unzweideutig und vollständig erfolgt sein. Man könnte dem vielleicht noch entgegenhalten, dass dem Vermieter eine Abnahme möglich gewesen wäre.

Nach den Schilderungen scheint mir aber eher eine gütliche Einigung mit dem Nachmieter erfolgversprechend (vielleicht geht fifty - fifty).

Gruß!

Horst

Hallo Tanja,

ich frage mich, welchge Vereinbarung zwischen dem Nachmieter
und dem Vermieter getroffen wurde. Haben die keinen
Mietvertrag gemacht? Hat der VM auch nicht ausdrücklich den
Einzug zum 1. Juli genannt?

Der Mietvertrag läuft ab dem 01.08.
Den Schlüssel haben die Nachmieter sich nur „genommen“ vom Nachbarn,weil der Vermieter nicht zur Abnahme erschienen ist.

Wenn beides nicht zutrifft und der VM behauptet, alles sei
ohne sein Wissen und Einverständnis abgelaufen, dann ist es
tatsächlich ziemlich dumm gelaufen.

Also ist der Vormieter der Dumme?

Die Übergabe der Wohnung muss nämlich unzweideutig und
vollständig erfolgt sein. Man könnte dem vielleicht noch
entgegenhalten, dass dem Vermieter eine Abnahme möglich
gewesen wäre.

Die war möglich.Beim ersten mal hiess es,er hätte Freitags keine Zeit und Samstag würde er nicht arbeiten,das war dann der 01.07.
Und danach war er gleich für 3 Wochen im Urlaub.

Nach den Schilderungen scheint mir aber eher eine gütliche
Einigung mit dem Nachmieter erfolgversprechend (vielleicht
geht fifty - fifty).

Zu dem Nachmieter hat der Vormieter leider gar keinen Kontakt.Die würden meines Erachtens nach auch bestimmt nichts bezahlen.Die Wohnung war durch unsachgemässe Isolierung schimmelig,da der Vermieter hier schon nichts unternommen hat,haben die vor dem Einzug noch auf eigene Kosten alles beseitigt.
Naja…ich denke,der Vormieter wird jetzt erstmal abwarten,und sich ansonsten beim Mieterbund erkundigen.
Vielen Dank
Tanja

Tanja

zur Miete Juli+August
Du schreibst, der Mieter habe auf Anweisung des Vermieters die Schlüssel schon zum 30.06. zurückgegeben obwohl das Mietverhältnis eigentlich bis 31.08. lief (das scheint ja unstrittig).
Das Nachmietermärchen dürfte ja auch klar sein, insoweit deutet das zunächst auf Entgegenkommen des VM hin. Denn es gibt durchaus Urteile dazu, dass der Mieter nur zur Mietzahlung bis Rückgabe verpflichtet ist, wenn der VM die vorfristige Übergabe VERLANGT. Ob eine Wohnungsabnahme stattgefunden hat, ist hier übrigens „wurscht“.
Im Falle eines Rechtsstreites um den entsprechenden Kautionsanteil (und darauf würde es ja ggfs hinauslaufen), müsste der Mieter aber den für in positiven Sachverhalt auch beweisen können. ->Existiert also dazu ein „Beweismittel“ = ein Schriftstück, eine schriftliche Vereinbarung, Unterschrift des Vermieters?

Ansonsten wird es darauf hinauslaufen, dass der Ex-Mieter eben freiwillig die Wohnung samt Schlüssel vorfristig zurückgeben hat … und damit quasi dem Vermieter auf seine Kosten ein generöses Verhalten gegenüber dem Nachfolgemieter ermöglicht hat …
Der Ex-Mieter muss allerdings nicht noch zusätzlich Miete für einen Zeitraum zahlen, wenn das bereits der Nachfolgemieter dafür bereits tut. -> Evtl. also doch mal kurzschliessen?!

Vielleicht war’s aber auch kein VERLANGEN, sondern "ist mir wurscht, wenn es dir lieber ist, dann mach’ es halt so, anstatt zum Mietzeitende/31.8. nochmal zur Wohnungs-/Schlüsselübergabe vorbeizukommen.

Den wahren Sachverhalt kann man halt nur beurteilen, wenn man wirklich dabei war.

Mietsachschaden/Versicherungsfall
Dem Geschädigte (egal ob er VM ist oder irgendwer anders) steht es frei, ob er sich mit der Versicherung des Schadensverursachers einigt oder sich direkt an den Schadensverursacher hält.
Ich denke, hier sollte man niemand verdenken, wenn er lieber gleich sein Geld haben möchte (aus der Kaution) und sich bitte der Schadensverursacher mit seiner Versicherung herumreissen soll.