Wer reinigt was?

Hallo zusammen!

Folgende Situation: Jemand bewohnt seit Januar diesen Jahres eine 3-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoß eines kleinen Hauses. Dieses Haus liegt dem Haus des Vermieters gegenüber, man teilt sich einen Innenhof mit Parkplatz.
Das Haus, in dem die Wohnung liegt wird über eine kleine dreistufige Treppe vor der Haustür betreten, folgt man im Flur der Treppe nach oben, gelangt man zur gemieteten Wohnung, geht man unten im Flur geradeaus, so gelangt man in eine leerstehende Wohnung der Mutter des Vermieters.

Vereinbart wurde bei Mietantritt: Innenhof und Parkplatz ist weder von Schnee zu befreien noch zu reinigen, dies wird vom Vermieter übernommen, da dieser Hof zum Geschäft des Vermieters gehört und somit eh immer in einwandfreiem Zustand sein muss.

Mehrfach hat der Mieter nun in den 9 Monaten „seine“ Treppe nebst Einganstür und angrenzendes Treppenhausfenster zum Hof gereinigt, die Außentreppe nicht.
Die Fenster der unteren leerstehenden Wohnung sind seit dem Frühjahr mit „Pollenstaub“ (?) und Vogelkot teilweise sehr stark verunreinigt. An diesem Fenster läuft der Mieter täglich vorbei.

Heute war nach 9 Monaten eine Reinigungsfachkraft damit beschäftigt, die kleine Außentreppe, die Fenster und scheinbar die leerstehende Wohnung zu reinigen.

Der fiktive Mieter fragt sich nun, was von den eben beschriebenen Reinigungen seine Aufgabe gewesen wäre. Der Mieter ist paranoid… :wink:

(Er würde den Vermieter fragen, würde sich aber gerne nochmal rückversichern.)

Gruß

Tyler

Hallo Tyler,

Fragen gibt es… Nacht IPO (Internationale Putzordnung) erlischt die Verpflichtung zum Putzen insgesamt, sobald eine dritte Person sich diese Pflichten aneignet.

Leider steht das im Gegensatz zur NPO (Nationale Putzordnung), die mehr das Recht des Putzsüchtigen im Auge hat. Hier erlangt der putzsüchtige Mieter das Recht, zweimal zu putzen, wenn ihm jemand anderer sein Terrain streitig macht.

Leider gibt es hier noch keine klare Richtlinie, welches der beiden Rechte innerhalb der EU nun angewandt werden soll und somit obliegt es dem Obersten Putzfrauenrat, hier vorläufig das letzte Wort zu sprechen.

Gruß!

Horst

(Er würde den Vermieter fragen, würde sich aber gerne nochmal
rückversichern.)

Wenn Mieter und Vermieter sich bisher noch nicht darüber ausgetauscht haben, dann sollte man das eben jetzt schleunigst nachholen - oder sind beide taubstumm?

Wegen „rückversichern“
Soll/darf der Mieter solche Arbeiten selbst ausführen, dann wird das üblicherweise im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt. Also am besten dort mal nachschauen.

Ansonsten fällt das Reinigungen von Gemeinschaftsflächen auch unter die umlegbaren Betriebskosten gem. Betriebskostenverordnung
http://www.nebenkosten.org/texte/BKVO.pdf
siehe Punkt 9. / Seite 10
D.h. wurde die Umlage der Betriebskosten vereinbart aber nichts zur möglichen Selbstausführung der Putzarbeiten, dann kommt die Klärung evtl. mit der nächsten Betriebskostenabrechnung, wenn Mieter es nicht vorher doch noch schafft, mit seinem Vermieter darüber zu reden.