Vermieterin V hat erst im März 2006 eine 2-Zimmer-Whg an Mieter M vermietet. Nun möchte Mieter M ohne Einhaltung der Kündigungsfrist (wäre der 31.12.) ausziehen und auch keine Miete mehr zahlen. Hintergrund sind wohl Probleme mit der Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis. Leider ist eine Verständigung wegen Sprachproblemen kaum möglich - die Vermietung kam auf die Vermittlung und Fürsprache einer Dritten zustande. Das macht die Sache noch schwieriger!
V hat nun Bedenken, dass M irgendwann „einfach weg“ ist und sie dann ohnehin keine Miete mehr sieht. Andererseits ist die Wohnung schwer zu vermieten und V kann kaum auf Miteinnahmen verzichten (nicht alle Vermieter sind reich!)
Hat vielleicht jemand ein paar Ideen / Ratschläge zu dem Problem?
V ist schon ganz nervös.
Ist es erlaubt, bei nicht fristgerechter Kündigung bzw. vorzeitiger Einstellung der Mietzahlungen, den Kautionsbetrag gegen die Rückstände aufzurechen?
ein VM sollte zunächst einer fristlosen Kündigung widersprechen. Es ist zunächst nicht Sache des VM auf die persönlichen Umstände eines Mieters Rücksicht zu nehmen. Damit ist auch das Sprachproblem gemeint.
Es ist schön einem Menschen der hier bei uns leben, arbeiten und wohnen will zu unterstützen auch wenn er noch fremd ist und Sprachprobleme hat.
Aber die wenigsten VM sind ja nur aus purer Großmütigkeit Vermieter, sondern möchten und müssen aus ihrem Eigentum auch den entsprechenden Nutzen ziehen.
Die Kaution ist dazu da um a) Schäden am Wohneigentum zu beheben, die durch die Überlassung des Wohnraumes an Mieter entstehen und b) unter anderem auch, um evtl. noch ausstehende Beträge aus Miete und/oder Nebenkosten zu decken.
Dies sollte dem Mieter auch ganz klar gemacht werden. Wenn er einfach auszieht und keine Miete mehr zahlt, wird die Kaution herangezogen um die o.g. Aussenstände zu decken. Wenn denn das dann überhaupt reicht.
Der VM wird sicher feststellen, das die Sprachprobleme schon irgendwie überwunden werden können, wenn der Mieter meint selbst noch Geld erhalten zu müssen - nämlich die Kaution.
Der VM kann Mietrückstände mit der Kaution verrechnen … er muss es aber nicht (hat Nita ja schon gesagt) … es ist sogar überhaupt nicht ratsam das zu tun.
Und jetzt wird der VM noch nervöser:
Evtl. kommt es ihn billiger, die nichtzahlende Mieterin (= NM) zieht freiwillig aus, als dass der VM weiter keine Miete bekommt, die NM weiterhin die Wohnung besetzt und der VM erst mind. 10.000 Euro dafür „vorstrecken“ muss, um die NM wieder raus und seine Wohnung zurückzubekommen …
z.B. http://www.protestnote.de
-> Verbesserung des Vermieterschutzes durch Regelungen gegen Mietnomaden und kriminelle Mietschuldner