Zahlung bei Nichteinhaltung der Mindestmietdauer?

Folgendes Problem:

Mieter A hat zum 01.03 ein Zimmer in einer 4er WG bezogen. Für die gesamte WG besteht ein Mietvertrag, die Kosten werden unter den WG-Mitgliedern aufgeteilt. Dieser Mietvertrag wurde aber lediglich von den ersten Mietern der WG unterschrieben. Mieter A musste bei Vermieter V ein seperates Schreiben unterzeichnen, dass die Übernahme des Zimmers des Vormieters beinhaltete. Weiter verpflichtete sich Mieter A, das Zimmer mindestens 12 Monate zu halten, andererseits sollte eine Gebühr von 100 € anfallen. Von dieser Gebühr war lediglich in dem seperaten Schreiben die Rede, allerdings nicht in dem Gesamtmietvertrag.
Nun wurde aber bereits zum 01.08 von Mieter A das Zimmer mündlich gekündigt, Vermieter V verlangte keine schriftliche Kündigung. Mieter A fand einen passenden Nachmieter für sein Zimmer, so dass keine offenen Kosten entstanden.
Einen Monat später verlangte Vermieter V per SMS eine unverzügliche Überweisung einer Bearbeitungsgebühr von 100 €.
Ist es rechtens, eine solche Gebühr zu erheben?

Bereits im Vorraus vielen Dank für jede Antwort!

Man kann nur verlangen, was vereinbart wurde oder sich aus dem gesetz ergibt. Diese 100 Euro ergeben sich definitiv aus keinem § der Welt.
Wenn dem Schreiben mit der Forderung nicht zugestimmt wurde, gibt´s auch keinen Vertrag. Also muss der Mieter diese 100 Euro nicht zahlen.

ich behaupte das Gegenteil
Hallo,

da er sich lt. Sachverhalt aber „verpflichtete“ (= vereinbart = Vertrag) 100 Euro zu zahlen, falls er nicht mindestens 12 Monate das Zimmer miete, wird er um die Zahlung der 100 Euro wohl kaum herumkommen.

Grüße,
Dietmar

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