Folgendes Problem:
Mieter A hat zum 01.03 ein Zimmer in einer 4er WG bezogen. Für die gesamte WG besteht ein Mietvertrag, die Kosten werden unter den WG-Mitgliedern aufgeteilt. Dieser Mietvertrag wurde aber lediglich von den ersten Mietern der WG unterschrieben. Mieter A musste bei Vermieter V ein seperates Schreiben unterzeichnen, dass die Übernahme des Zimmers des Vormieters beinhaltete. Weiter verpflichtete sich Mieter A, das Zimmer mindestens 12 Monate zu halten, andererseits sollte eine Gebühr von 100 € anfallen. Von dieser Gebühr war lediglich in dem seperaten Schreiben die Rede, allerdings nicht in dem Gesamtmietvertrag.
Nun wurde aber bereits zum 01.08 von Mieter A das Zimmer mündlich gekündigt, Vermieter V verlangte keine schriftliche Kündigung. Mieter A fand einen passenden Nachmieter für sein Zimmer, so dass keine offenen Kosten entstanden.
Einen Monat später verlangte Vermieter V per SMS eine unverzügliche Überweisung einer Bearbeitungsgebühr von 100 €.
Ist es rechtens, eine solche Gebühr zu erheben?
Bereits im Vorraus vielen Dank für jede Antwort!