Wann ist eine Abnahme gültig ?

Guten Tag,

eine Mietpartei hat das Mietverhältnis im Rahmen der normalen Kündigungsfrist schriftlich beendet. Zum übergabezeitpunkt wurde das Objekt komplett renoviert (inkl Heizungen, Geländer etc. p.p.) ausser 2 zu Bruch gegangene Türscheiben (das Glas war in der Zeit nicht lieferbar).

Bei der Abnahme durch den Vermieter wurden ausser den Scheiben noch kleinigkeiten (Lichtschalter) moniert und schriftlich festgehalten.

Mieter und Vermieter einigten sich darauf, dass der Mieter einen Schlüssel zum Objekt behält um die Scheiben und die Lichtschalter zu ersetzen. Ansonsten wurde alles abgenommen.

Der Mieter ersetzte die Scheiben und Schalter innerhalb einer Woche und gab den Schlüssel beim Hausverwalter ab und bemerkte in diesem Moment Personen im Mietobjekt. Auf anfrage ob dies die neuen Mieter seien war die Antwort, dass Sie 3 Räume streichen, weil diese laut vermieter nicht ordentlich gemacht worden seien (allerdings war werder Arbeitsmaterial vorhanden, noch roch es nach Farbe o.ä.).

Der Mieter versuchte daraufhin mit dem Vermieter in Kontakt zu treten, dieser befand sich allerdings im Urlaub.

Die Fragen sind:

  • ist das während der Übergabe erstellte Protokoll bindend ?
  • ist der Mieter vom Vermieter über (angebliche) ‚schäden‘ zu informieren (Prüfungs / Nachbesserungsmöglichkeit)

vielen Dank für Infos

Hallo

das Übergabeprotokoll ist eigentlich bindend, es sei denn, die Besichtigung fand abends statt, und bei Tageslicht fielen dem Vermieter irgendwelche Mängel auf, die er bei Kunstlicht nicht richtig sehen konnte.
Sollte dem so gewesen sein, muss der Vermieter den Mieter davon jedoch in Kenntnis setzen und ihm Gelegenheit geben, die Mängel zu beseitigen.

Wurde Kaution gezahlt - diese einbehalten oder schon ausgezahlt?
Man sollte sich schnellstens mit dem Vermieter in Verbindung setzen.

Die Besichtigung fand tagsüber statt und wurde auch ordentlich durchgeführt (das komplette Objekt wurde angeschaut). Protokollunterzeichnung etc fanden in der Küche statt, die angeblich neu gestrichen wurde.

Kaution war und ist immer noch hinterlegt, sollte aber laut vermieter nach Schlüsselübegabe rücküberwiesen werden.

Der Mieter möchte sich genau aus diesem Grund über die gesetzliche Lage informieren (sollte es zu diferenzen kommen).

viele Grüße und vielen Dank für die Antwort !

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dann dürfte ja die Kautionsrückzahlung bald eintreffen.
Ist die Zeit schon abgelaufen höflich den Vermieter an die Auszahlung erinnern.
Wenn die Übergabe so problemlos war und tatsächlich nichts „übersehen“ worden sein kann ist von keinem Mangel auszugehen.
Allerdings hat der Vermieter bei der Rückzahlung zwischen 2-6 Monaten Zeit. Daher würde ich mich auf die Zusage der Zahlung nach Schlüsselübergabe beziehen und nachfragen.

Hallo,

kleiner Zusatz noch:

Der Vermieter kann die Kaution solange zurückbehalten, bis die letzte Nebenkostenabrechnung vorliegt um etwaige Nachzahlungen daraus decken zu können.

Gruß
Maja