Nebenkostenabrechnung / Inventar

2 Fragen habe ich:
Und zwar werden die Wasserkosten im Haus des Vermieters auf die Personenanzahl der Mieter umgelegt.
Nun hat ein Mieter ein Kind bekommen und muss nun für diese „neue“ Person einen vollen Anteil bezahlen.
Ist das rechtens, oder muss das Kind ein bestimmtes Alter erreichen, damit es als „volle“ Person gilt.

Dann haben die Mieter ein Teppich in den verschiedenen Zimmern. Nun ist im Teppich ein Loch entstanden, dass der Mieter verschuldet hat. Wieviel muss der Mieter von den Teppich bezahlen, bzw. von den Handwerkskosten? (Der Mieter hat vor am Ende seiner 4-jährigen Mietbeziehung dem Vermieter zu informieren)

Hallo Schmidt,

2 Fragen habe ich:
Und zwar werden die Wasserkosten im Haus des Vermieters auf
die Personenanzahl der Mieter umgelegt.
Nun hat ein Mieter ein Kind bekommen und muss nun für diese
„neue“ Person einen vollen Anteil bezahlen.
Ist das rechtens, oder muss das Kind ein bestimmtes Alter
erreichen, damit es als „volle“ Person gilt.

Ja, das ist so. Ein Kleinkind gilt ab dem „Einzug“ als volle Person.

Dann haben die Mieter ein Teppich in den verschiedenen
Zimmern. Nun ist im Teppich ein Loch entstanden, dass der
Mieter verschuldet hat. Wieviel muss der Mieter von den
Teppich bezahlen, bzw. von den Handwerkskosten? (Der Mieter
hat vor am Ende seiner 4-jährigen Mietbeziehung dem Vermieter
zu informieren)

Der Teppich ist also Teil der Mietsache? Schäden müssen i.d.Regel vom Verursacher beseitigt und die Beseitigung bezahlt werden.

Gruß
Nita

Wenn ich daran denke wie viel mehr Wasser ich verbrauchte mit einem Kleinkind: baden, Wäsche waschen… das ist schon korrekt.

Und für Schäden, die man als Mieter macht, hat man einzustehen bzw. gibt es ja ggf. noch eine Hausrat/Haftpflichtversicherung.