Ein Vermieter will vom Mieter alle 3 Monate 119,00€ Grundsteuer haben,das sind knapp 480€ im Jahr.Die WHG des Mieters ist 96pm groß.
Wie wird die Grundsteuer berechnet und hat der Vermieter das recht und wo bekommt der Mieter Auskunft?
Die Grundsteuer gilt als umlagefähig. Es existiert hierzu ein Grundsteuerbescheid, der vom Vermieter angefordert werden kann.
Ein Vermieter will vom Mieter alle 3 Monate 119,00€
Grundsteuer haben,das sind knapp 480€ im Jahr.Die WHG des
Mieters ist 96pm groß.
Wie wird die Grundsteuer berechnet und hat der Vermieter das
recht und wo bekommt der Mieter Auskunft?
Ein Vermieter will vom Mieter alle 3 Monate 119,00€
Grundsteuer haben,das sind knapp 480€ im Jahr.Die WHG des
Mieters ist 96pm groß.
Wie wird die Grundsteuer berechnet und hat der Vermieter das
recht und wo bekommt der Mieter Auskunft?
Hallo Thomi,
die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Kosten. Wenn Umlage wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde, kann der Vermieter sie in die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen einbeziehen.
Die Höhe scheint mir ziemlich hoch, doch kann der Mieter in der jährlichen Nebenkostenabrechnung die Angemessenheit prüfen und sich den Grundsteuerbescheid vorlegen lassen.
Auch ein Vergleich mit anderen Wohnunngen im selben Haus könnte hilfreich sein.
Ach ja, die Höhe der Grundsteuer bemißt sich nach dem auf dem Einheitswert beruhenden Grundsteuermeßbescheid. Der dort festgestellte Betrag wird mit dem städtischen Gebührensatz vervielfältigt!
Grüße,
Dietmar