Hallo liebe Wissende!
Kann ein Mieter einer Wohnung im Falle einer Badmodernisierung die Miete mindern, weil ihm in der Zeit kein Badezimmer, bzw. nur eine Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht?
Oder hat er mit der Zustimmung zur Modernisierung auch automatisch auf ein Badezimmer in Zeiten des Umbaus verzichtet bzw. muss die Ausweichmöglichkeit (z.B. Waschcontainer im Garten oder Badezimmer im Nachbarhaus o.ä.) hinnehmen ohne Minderung hinnehmen? Auch wenn dieses nicht ausdrücklich angekündigt wurde?
Stellen Dreck und Staub auch Gründe für eine Minderung dar? Oder stimmt der Mieter dem auch indirekt zu?
Ich habe leider keine auf den Fall zutreffenden Urteile gefunden.
Und wie hoch kann so eine Mietminderung ausfallen? Wird bei einer Minderung dann „pauschal“ gemindert oder werden die einzelnen „Posten“ addiert?
Z.B.
Belastung Nr. 1 = x%
Belastung Nr. 2 = y%
Mietminderung = x+y%
Über Urteile, Links etc. wäre ich sehr dankbar!
Ein schönes Wochenende wünscht
Artemis