Mit einem Mietvertrag werden eine Wohnnung und ein Garten vermietet.
Im Mietvertrag heißt es: Dem Mieter obliegt die Instandhaltung des Gartens; insbesondere das Rasenmähen sowie Hecken und Sträucher schneiden. Ebenso ist das anfallende Laub zu entfernen. Bei längerer Trockenheit ist der Garten ausreichend zu gießen. Sollte der Mieter diese Arbeiten nicht ordentlich ausführen, ist der Vermieter berechtigt, einen Gärtner hierfür zu beauftragen. Die Kosten trägt dann der Mieter.
Der Mieter meint, die Arbeiten regelmäßig und ordentlich auszuführen. Er verweist auch darauf, Teile des Gartens durch zusätzliche Arbeiten (Rasennachsaaten etc.) aufgebessert zu haben. Auch Dritte seien der Meinung, dass sich der Garten heute in einem besseren Zustand befände als bei Übernahme.
Der Vermieter sieht dies anders. Er äußert sich unzufrieden mit der Gartenpflege durch den Mieter und verweist darauf, einen Gärtner einsetzen zu können. Möglicherweise habe Vermieter und Mieter auch unterschiedliche Vorstellungen über das gewünschte „Gartenbild“.
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Hat der Vermieter die Entscheidungshoheit, ob die Arbeiten ordentlich ausgeführt werden? Kann er den Gärtner - gegen den Mieterwillen - einsetzen?
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Kann der Vermieter, wenn ein Gärtner beauftragt wird, festlegen, wann, welche Arbeiten, in welchem Umfang durchgeführt werden? Welche Rechte hat der Mieter bei Fragen zur Pflege seines gemieteten Gartens?
Gruß und Dank im voraus für gewonnene Einsichten.
Timo
