Schmutzwasseranteil in Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen

stellen wir uns mal folgenden Fall vor:

Mieter A hat von Vermieter B eine Nebenkostenabrechnung erhalten, in dem u.a. das Frischwasser berechnet wird.
Mieter A hat einen separaten Wasserzähler, auf den in der Abrechnung auch bezug genommen wird:
„Wasser laut Stadtwerke: 1229 Euro; Ihr Anteil laut Uhr: 169 Euro“

In einem weiteren Posten wird das Schmutzwasser berechnet:
„Schmutzwasser: 703 Euro; Ihr Anteil im Verh. zum Frischwasser: 143 Euro“

Mieter A hat mal eben nachgerechnet und findet den zweiten Betrag zu hoch.
Er hat 13 % des Frischwassers verbraucht und soll 20 % des Schmutzwassers zahlen?
Und das angeblich „im Verhältnis zum Frischwasser“?
13 % der Schmutzwasserkosten wären 96 Euro statt der berechneten 143 Euro.

Das hat Mieter A auch schriftlich seinem Vermieter mitgeteilt, woraufhin dieser ihm folgendes antwortete:
„Sie hatten einen Frischwasserverbrauch von 62 cbm. Die Stadt berechnet für 304 cbm Schmutzwasser 703 Euro. Daraus ergibt sich ein Preis von 2,31 Euro pro cbm Schmutzwasser. Mit Ihrem Anteil, also 62, malgenommen, ergibt das für Sie einen Schmutzwasseranteil von 143 Euro.“

Das kann doch nicht in Ordnung sein??
Bei der Rechnung macht der Vermieter doch am Ende plus!
Da es offensichtlich weniger Schmutzwasser als Frischwasser zu berechnen gibt, muß das Schmutzwasser doch anteilig auf alle Mieter verteilt werden.
Und dafür müßte doch gerechterweise der prozentuale Frischwasseranteil als Grundlage dienen.

Oder nicht?

LG Crazy

Hallo Crazy,

bleibt wohl nichts anderes übrig, als sich die Belege anzusehen.

Kann man so wohl nix sagen.

Gruß!

Horst

Natürlich hat jeder Wasserversorger andere Abrechnungsmodalitäten.
Üblich ist aber 1 m³ Frischwasser = 1 m³ Abwassergebühren.

Und dafür müßte doch gerechterweise der prozentuale
Frischwasseranteil als Grundlage dienen.

Das kann so sein - muss aber nicht.

Ich könnte mir vorstellen, dass hier ein separater Abwasserzähler existiert, weil nicht alles Frischwasser als Abwasser anfällt bzw. ein separater Gartenwasserzähler, für dessen Verbrauch keine Abwassergebühr berechnet wird.

Vielleicht sind nicht alle Mieter daran beteiligt?
Vielleicht zahlt also Mieter A keinen Anteil am Gartenwasser und kann daher auch nicht an der Abwassergebührenersparnis partizipieren?

Hallo Rudi

erstmal danke für deine Antwort :smile:

Natürlich hat jeder Wasserversorger andere
Abrechnungsmodalitäten.
Üblich ist aber 1 m³ Frischwasser = 1 m³ Abwassergebühren.

wenn aber weniger Abwasser als Frischwasser zu berechnen ist, kann man das doch aber nicht so machen, oder?
Mieter A hat einen separaten Frischwasserzähler, aber keinen eigenen Abwasserzähler.
Und es sind auch (wenn Mieter A die Beträge auf der Nebenkostenabechnung und auf dem Stadtbescheid mal hochrechnet) von der Stadt an den Vermieter weniger m³ Abwasser als Frischwasser berechnet worden.
Was auch nachvollziehbar ist, denn immerhin wird beim Wäschetrocknen, (Zimmer-) Blumen gießen oder Trinkwasser in Flaschen abfüllen und auf Arbeit mitnehmen Wasser völlig aus dem Haus entfernt, das dann auch nicht mehr als Abwasser auftauchen kann.

Ich könnte mir vorstellen, dass hier ein separater
Abwasserzähler existiert, weil nicht alles Frischwasser als
Abwasser anfällt bzw. ein separater Gartenwasserzähler, für
dessen Verbrauch keine Abwassergebühr berechnet wird.

Es gibt wie gesagt keinen separaten Abwasserzähler für Mieter A.
Einen Garten hat das Haus auch nicht (es gibt nur einen zubetonierten Hinterhof), d.h. alle Mieter müßten doch gleichermaßen an den Abwasserkosten beteiligt werden.
Mieter A denkt inzwischen darüber nach, mal bei den anderen Mietern anzufragen, was die so an Beträgen auf ihren Abrechnungen stehen haben.
Wenn der Vermieter diese Art der Abrechnung (also Frischwasserverbrauch = Abwasserverbrauch) bei allen Mietern durchzieht, kriegt er am Ende mehr Geld rein, als ihm die Stadt für das Abwasser berechnet hat (da die Kubikmeterzahlen ja nicht gleich sind).
Es sei denn natürlich, er läßt das im Erdgeschoß ansässige Gewerbe außen vor. Die Nebenkostenabrechnung bezieht sich nämlich nur auf x Einwohner, und die Beträge darauf sind direkt die von der Stadt in Rechnung gestellten (eine Kopie des Stadtbescheids liegt Mieter A mittlerweile vor). Das Gewerbe wurde also nicht vorher rausgerechnet. Wenn also der Großhändler, der auch schon mal eine halbe Stunde lang im Hof seinen Lieferwagen mit Wasser abspritzt, nicht als extra Einwohner zählt, wird er an den Wasser- und Abwasserkosten doch überhaupt nicht beteiligt. Kann das in Ordnung sein?
Mieter A sieht nicht nämlich ein, daß er die Wasserkosten für den verschwenderischen Großhändler mitbezahlt.

LG Crazy

Natürlich hat jeder Wasserversorger andere
Abrechnungsmodalitäten.
Üblich ist aber 1 m³ Frischwasser = 1 m³ Abwassergebühren.

wenn aber weniger Abwasser als Frischwasser zu berechnen ist,
kann man das doch aber nicht so machen, oder?

Wenn es einen Verbraucher gitb, der nicht ans Abwassernetz angeschlossen ist, kann das schon so passen.

Und es sind auch (wenn Mieter A die Beträge auf der
Nebenkostenabechnung und auf dem Stadtbescheid mal
hochrechnet) von der Stadt an den Vermieter weniger m³
Abwasser als Frischwasser berechnet worden.

Das lässt sich aus der Rechnung der Wasserwerke ablesen. Da steht dann Wasserverbrauch x cbm, Kosten pro cbm und Gesamtkosten und
Abwasserverbrauch z cbm, Kosten pro cbm und Gesamtkosten.

Diese Rechnung darf der Mieter einsehen. Bei den Wasserwerken nachfragen, wie Wasser-Abwasserabrechnung geregelt wird.

Was auch nachvollziehbar ist, denn immerhin wird beim
Wäschetrocknen, (Zimmer-) Blumen gießen oder Trinkwasser in
Flaschen abfüllen und auf Arbeit mitnehmen Wasser völlig aus
dem Haus entfernt, das dann auch nicht mehr als Abwasser
auftauchen kann.

Ist zwar nachvollziehbar, wird aber meist nicht so geregelt, dann müsste nämlich auch das Wasser, welches vom Ddach des Hauses und der versiegelten sonstigen Fläche in die Kanalisation abgeführt werden mitgerechnet werden.

Mieter A denkt inzwischen darüber nach, mal bei den anderen
Mietern anzufragen, was die so an Beträgen auf ihren
Abrechnungen stehen haben.

Das wäre eine Möglichkeit.

Es sei denn natürlich, er läßt das im Erdgeschoß ansässige
Gewerbe außen vor. Die Nebenkostenabrechnung bezieht sich
nämlich nur auf x Einwohner, und die Beträge darauf sind
direkt die von der Stadt in Rechnung gestellten (eine Kopie
des Stadtbescheids liegt Mieter A mittlerweile vor).

??? Was für ein Stadtbescheid? Über welche Kosten? Wasserabrechnung?

Das
Gewerbe wurde also nicht vorher rausgerechnet. Wenn also der
Großhändler, der auch schon mal eine halbe Stunde lang im Hof
seinen Lieferwagen mit Wasser abspritzt, nicht als extra
Einwohner zählt, wird er an den Wasser- und Abwasserkosten
doch überhaupt nicht beteiligt. Kann das in Ordnung sein?
Mieter A sieht nicht nämlich ein, daß er die Wasserkosten für
den verschwenderischen Großhändler mitbezahlt.

Der Mieter hat also die Wasserabrechnung noch nicht gesehen? Die wird ja über cbm abgerechnet und lässt sich leicht nachrechnen, über die Abwassergebühren eben vom Wasserlieferanten aufklären lassen.
Ohne Garten kommt mir obige Rechnung auch spanisch vor, weil der Hof ja auch am Abwasserkanal angeschlossen ist. Die Fragen klärt das Wasserwerk.

Gruss Jutta

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Hallo Crazy,

Was auch nachvollziehbar ist, denn immerhin wird beim
Wäschetrocknen, (Zimmer-) Blumen gießen oder Trinkwasser in
Flaschen abfüllen und auf Arbeit mitnehmen Wasser völlig aus
dem Haus entfernt, das dann auch nicht mehr als Abwasser
auftauchen kann.

Ja, aber man trägt ja auch vieles in Flaschen herein. Aber in gewisser Weise hast du Recht, denn wenn es über die Bagatellgrenze von 20 qm hinausgeht, kann man eine Absetzung beantragen.

Verbraucht möglicherweise der Gewerbebetrieb im Haus Wasser, dass nicht in die Kanalisation abfließt? Wird dort viel verdampft oder werden Getränke hergestellt? Dann ist das Schmutzwasser möglicherweise deshalb niedriger angesetzt.

Dann ergibt sich nämlich eventuell folgende Beispielrechnung:
1000 qm Gesamtverbrauch -> Eigenverbrauch 100 qm = 10% (Frischwasser)
1000 qm Gesamtverbrauch abzügl. 250 qm = 750 qm -> Eigenverbrauch 100 qm = 13,3 % (Schmutzwasser)

Gruß!

Horst

Hallo Crazy,

die Stadt Dortmund hat da den ganz pfiffigen Trick: Als Schmutzwasser-Menge wird die Menge des Vorjahres-Frischwassers genommen, weil die Stadtwerke der Stadt (und die Stadt DO berechnet die Kanalgebühren!) den Verbrauch angeblich so spät mitteilen.

Vielleicht ist das ja bei euch so ähnlich.

Gruß
Pat

Crazy
du weisst jetzt, dass es an der Berechnungsweise des Wasserversorgers, an besonderen Umständen oder an falscher Umlage des Vermieters liegen kann.

Der nächste Schritt liegt bei dir:
Vermieter um Belegeinsicht > Kopie der zugrundeliegenden Rechnung bitten
und ggfs. Vermieter um Erläuterung/Klärung deiner Fragen bitten

Entweder löst sich dein Misstrauen in Wohlgefallen auf … oder dein Vermieter muss einen Abrechnungsfehler eingestehen.

Bei uns berechnet der Wasserversorger übrigens Abwassermenge = verbrauchte Frischwassermenge plus zusätzliche Abwassergebühren nach Versiegelungsfläche!

Alles Gute

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