Wirksamkeit der Kündigungsfrist errechnen?

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mo, 11. Sep 2006
Hallo,

ich möchte das Mietverhältnis am 15.09.2006 kündigen. Im Mietvertrag steht:

"Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen."

Verstehe ich es richtig, dass wenn ich nach dem dritten Werktag eines Monats das Mietverhältnis kündige, das Zählen der drei Monate erst am Anfang des neuen Monats beginnt? – Also die Kündigungsfrist drei Monate vom 01.10 bis 31.12 dauert?

Ich kann das Fachchinesisch nicht so richtig verstehen.

Danke im Voraus für die Antwort

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Minuten 1 hilfreich
    Re: Wirksamkeit der Kündigungsfrist errechnen?
    Moin, ich möchte das Mietverhältnis am 15.09.2006 kündigen. Im
    Mietvertrag steht:

    "Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des
    ersten Monats der Kündigung erfolgen."

    Verstehe ich es richtig, dass wenn ich nach dem dritten
    Werktag eines Monats das Mietverhältnis kündige, das Zählen
    der drei Monate erst am Anfang des neuen Monats beginnt? –
    Also die Kündigungsfrist drei Monate vom 01.10 bis 31.12
    dauert?
    So ist es, vorausgesetzt, es gibt keine weiteren Klauseln im MV, die sich auf Kündigung beziehen.

    Gruß vom Wolf
  2. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wirksamkeit der Kündigungsfrist errechnen?
    ich möchte das Mietverhältnis am 15.09.2006 kündigen.
    Wenn du am 15.9. kündigst, geht die Kündigsfrist bis zum 31.12.06.

    Gruß
    Nelly
  3. Antwort von (abgemeldet) nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: Anfragen in diesem Brett
    Anfragen in diesem Brett müssen unbedingt allgemeingültig formuliert werden, nur dann dürfen unsere Experten die Problematik hier in zulässiger Form diskutieren. Bitte vermeide nur deinen Einzelfall betreffende Problematiken. Das macht wenig Mühe.


    Vermeide "ich" / "mein Anwalt" / "mein Steuerberater" /"mein Chef" / "mein Bekannter/Freund/Freundin" oder Namen oder Firmennamen usw. bei der Schilderung deines Problems.


    Vermeide bitte auch den persönliche Hilfeaufruf "Wer kann helfen?" oder "Bitte um Hilfe", der einen persönlichen Bezug zu deinem Problem darstellt.


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    Ein Beispiel:


    Falsch
    Mein Vermieter hat mir fristlos gekündigt. Wie kann ich mich dagegen wehren?


    Richtig
    Ein Vermieter hat seinem Mieter fristlos gekündigt. Wie kann er sich dagegen wehren?


    Beachte, dass die Moderatoren und das Team Artikel bei Kenntnis löschen werden, wenn sie sich nicht an die oben genannten Vorgaben halten!


    Zu den rechtlichen Grundlagen verweisen wir auf das Rechts- sowie das Steuerberatungsgesetz (Art. 1 § 1 RBerG sowie StBerG): Eine geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist ohne Erlaubnis verboten.
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