Wirksamkeit der Kündigungsfrist errechnen?
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mo, 11. Sep 2006
Hallo,
ich möchte das Mietverhältnis am 15.09.2006 kündigen. Im Mietvertrag steht:
"Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen."
Verstehe ich es richtig, dass wenn ich nach dem dritten Werktag eines Monats das Mietverhältnis kündige, das Zählen der drei Monate erst am Anfang des neuen Monats beginnt? – Also die Kündigungsfrist drei Monate vom 01.10 bis 31.12 dauert?
Ich kann das Fachchinesisch nicht so richtig verstehen.
Danke im Voraus für die Antwort
ich möchte das Mietverhältnis am 15.09.2006 kündigen. Im Mietvertrag steht:
"Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen."
Verstehe ich es richtig, dass wenn ich nach dem dritten Werktag eines Monats das Mietverhältnis kündige, das Zählen der drei Monate erst am Anfang des neuen Monats beginnt? – Also die Kündigungsfrist drei Monate vom 01.10 bis 31.12 dauert?
Ich kann das Fachchinesisch nicht so richtig verstehen.
Danke im Voraus für die Antwort
