Hier ein etwas undurchsichtiger Fall:
Ein Mieter ist in ein Gebäude eingezogen, in dem es 3 Mieterparteien gibt. Mieter A betreibt im EG ein Modegeschäft, Mieter B u. C nutzen die Wohnung rein privat. Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages wurde Mieter C mitgeteilt, dass er verantwortlich sein soll, den Winterdienst zu übernehmen. Da Mieter C die Wohnung unbedingt haben wollte, hat er zähneknirschend zugestimmt. In einer späteren Diskussion mit seiner Frau kam heraus, dass der Vermieter eigentlich verlangt hat, dass Mieter C den Winterdienst allein (!) übernehmen muss und Mieter A und B damit nichts zu tun haben. Daraufhin hat sich Mieter C nochmal den Mietvertrag angesehen. Bei den sonstigen Vedreinbarungen wurde festgehalten: Mieter C übernimmt den Winterdienst gemäß Paragraph 13, Absatz 2. Dort steht sinngemäß: Der Mieter übernimmt abwechselnd (!) den Winterdienst. Ist er verhindert muss er auf eigene Kosten Ersatz besorgen.
Mieter C findet es ungerecht, dass er allein für das gesamte Gebäude zuständig ist und bei Urlaub oder Krankheit auch noch Kosten auferlegt bekommt, während Mieter A und B sich gemütlich zurücklehnen.
Kann Mieter C verlangen, dass tatsächlich abwechselnd der Winterdienst durchgeführt wird bzw. sich Mieter A und B an den entstehenden Kosten bei Abwesenheit von Mieter C beteiligen?
Daraufhin hat sich Mieter C nochmal den Mietvertrag
angesehen. Bei den sonstigen Vedreinbarungen wurde
festgehalten: Mieter C übernimmt den Winterdienst gemäß
Paragraph 13, Absatz 2. Dort steht sinngemäß: Der Mieter
übernimmt abwechselnd (!) den Winterdienst. Ist er verhindert
muss er auf eigene Kosten Ersatz besorgen.
Hallo Windoof72
was im Vertrag steht, das gilt. Dafür ist er ja da.
Grüße
Ulf