Ein Beispiel:
Ein Mietvertrag läuft etwas länger als 5 Jahre.
Im dem Mietvertrag steht folgende Klausel:
Nach 5, 8 und 10 jahren seit Überlassung des Wohnraums verlängert sich die Kündigungsfrist für den Vermieter um jeweils 3 Monate.
Ist diese Klausel in dem Mietvertrag noch gültig??
Vor allem wenn der Mietvertrag am 15.08.2001 von beiden Parteien unterschrieben wurde, aber das Mietverhältnis erst zum 15.11.2001 beginnt?
In dem Beispiel gibt es noch einen weiteren Hacken, da das Haus, zu dem der Mietvertrag gehört, verkauft wurde.
Auch ist der Mieter ein alleinerziehender Elternteil, gibt es auch da die Möglichkeit die Mietdauer zu erhöhen??
Danke für Ihre Antworten schon im voraus.
Ist diese Klausel in dem Mietvertrag noch gültig??
Ziemlich sicher nicht. Das Zauberwort heisst „Gesetz zur Klarstellung der Kündigungsfristen“.
Dieses beinhaltet, dass abgesehen von Individualvereinbarungen für den Mieter immer eine 3 Monatige Kündigungsfrist gilt.
Diese liegt bei einem Standardmietvertrag eingentlich so gut wie nie vor.
Ich empfehle mit dem Zauberwort mal zu googeln. Hier einer von vielen Links: http://www.daserste.de/moma/servicebeitrag_dyn~uid,2…
Gruss Ivo
Hallo,
erstmal danke für den Link,
ich selbst habe mich nun auch schon ein bischen durchgelsen, und habe es so verstanden, das dieses Klausel sich auf die Kündigungsfrist für einen Mieter bezieht, und die Kündigungsfrist für den VERMIETER, immer noch nach dem überschreiten des zb. 5. Jahres, die Verlängerung um 3 Monate sprich dann ein habes Jahr gilt???
lg Schneider
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ich selbst habe mich nun auch schon ein bischen durchgelsen,
und habe es so verstanden, das dieses Klausel sich auf die
Kündigungsfrist für einen Mieter bezieht, und die
Kündigungsfrist für den VERMIETER, immer noch nach dem
überschreiten des zb. 5. Jahres, die Verlängerung um 3 Monate
sprich dann ein habes Jahr gilt???
Ja, dass verstehst du allerdings richtig.
Es ging hier dem Gesetzgeber darum die Kündigungsfristen für den Mieter der heute verlangten Mobilität anzupassen.
Warum man die für den VM verändern sollte, dessen Haus immer am selben Fleck steht, war wohl zurecht unklar.
Gruss Ivo
HAllo,
nochmals danke, also hat der MIeter ein halbes JAhr Kündigungsfrist??
Aber nun zu der anderen Geschichte.
Nehmen wir an der Mietvertrag wurde am 15.08.2001 Unterschrieben, und der Wohnraum wurde zum 15.11.2001 dem Mieter zur Nutzung übergeben.
Die Zeitverschiebung, kommt durch die Kündigungsfrist des vormieters zustande, der diese aber nicht nutzte sondern schon im Oktober ausgezogen ist?
Wie sieht es nun für den Mieter konkret aus, mit Kündigungsfrist??
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Hallo an dieser Stelle.
nochmals danke, also hat der Mieter ein halbes Jahr
Kündigungsfrist??
3 Monate
Aber nun zu der anderen Geschichte.
…auch 3 Monate K.frist
mfg M.L.