Abmahnung - wie verhalten

Hallo an Alle,

mal angenommen ein Mieter erhält eine Abmahnung per Einwurfeinschreiben wegen Nichtreaktion auf ein Schriftstück, in dem Termine zu einer Wohnungsbesichtigung vorgeschlagen wurden.

Wenn nun der Mieter ein solches Schriftstück, welches mit der normalen Post gesendet wurde, gar nicht erhalten hätte, wie müsste sich der Mieter verhalten?

Muss er gegen die Abmahnung vorgehen?
Brauch er auf die Abmahnung nicht zu reagieren?

Wenn der Mieter auf die Abmahnung nicht reagiert, hätte das negative Konsequenzen?

Danke für die Antworten
Bastett

Hallo Bastett,

wenn der Mieter das Schreiben nicht erhalten hat, dann kann er doch einfach sagen: ‚tschuldigung, da is‘ wohl was schief gelaufen. Klar machen wir einen Termin!

Ansonsten scheint der Mieter lieber den Kopf in den Sand zu stecken und sich tot zu stellen. Warum auch immer…

Geht es um eine Besichtigung mit potentiellen Mietern, dann könnte so eine Totalverweigerung natürlich u.U. eine Schadenersatzklage nach sich ziehen, wenn durch die Verweigerung der Mitwirkung die Wohnung nicht rechtzeitig wieder vermietet werden kann.

Will der Vermieter mal nach dem rechten sehen, dann kann er auch hier sein Recht durchsetzen, sofern er nicht alle Nase lang auf der Matte steht.

Einmal richtig putzen und aufräumen und der Vermieter kann kommen!

Gruß!

Horst

???
Danke für die Reaktion, eine Antwort auf meine Fragen kann ich aus diesem gut gemeinten Kommentar allerdings nicht erlesen. Deshalb bitte ich die Leser weiterhin um eine Antwort.

Gruß, Bastett

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Hallo Bastett,
warum setzt sich der Mieter nicht einfach ans Telefon, ruft seinen Vermieter an, und erklärt alles in Ruhe?
Grüße
Almut

Hallo Bastett,

die (Rück)frage ist, was in der Abmahnung steht. Eine Abmahnung ist (normalerweise) die Vorbereitung einer fristlosen Kündigung.

Die Gerichte streiten sich allerdings, ob nicht die Abmahnung dann auch logischerweise die Konsequenzen bei weiterem Fehlverhalten aufzuzeigen hat (also eben die Kündigung) damit der Mieter genau auf die Folgen seines Fehlverhaltens aufmerksam gemacht wird.

Fehlt die Konsequenz in der Abmahnung, ist evtl. eine nachfolgende Kündigung wirkungslos. Soweit einige Urteile von AGs und LGs (also nur regionale Wirkung).

Im Falle der Besichtigung der Wohnung etwa wegen Wohnungsverkaufs bzw. Weitervermietung könnte der VM als Konsequenz etwa Verdienstausfall geltend machen, weil er etwa einem Käufer oder potentiellen Nachmieter das Objekt nicht zeigen konnte und deswegen keine(n) „nahtlosen“ Verkauf/Weitervermietung erzielt hat. Ob auch hier diese Folge eines Fehlverhaltens im Mahnschreiben festgelegt werden muss, weiss ich leider nicht.

Als Mieter würde ich in jedem Fall auf die Mahnung reagieren, da eben sonst (unangenehme) Konsequenzen drohen. Für den Nachweis, das Post an den Mieter zugegangen ist, ist m.W. der VM zuständig.

Deswegen sollte die Nachricht „hab ich nicht bekommen“ eigentlich ausreichen, um die Abmahnung zu erledigen. Ich persönlich würde in etwa formulieren: Der Abmahnung vom widerspreche ich. Ihr Schreiben vom xxx ist bei mir nicht eingegangen. Die Abmahnung sehe ich daher als gegenstandslos an.

Evtl. könnte ein Mieter gleichzeitig einen besseren Kontaktweg aufzeigen, wenn es ihn denn gibt. Z.B.: Sie können mich auch jederzeit auf meinem Mobil-Tel. YYY erreichen.
Wenn man dies denn möchte.

Fazit: Abmahnung könnte Folgen haben wie Kündigung oder Verlustausfallszahlungen. Abmahnung sollte deshalb widersprochen werden.

Gruß
Nita

Hallo nochmal,

Danke für die Reaktion, eine Antwort auf meine Fragen kann ich
aus diesem gut gemeinten Kommentar allerdings nicht erlesen.
Deshalb bitte ich die Leser weiterhin um eine Antwort.

sorry, daß ich es schon wieder bin. :wink:

Wo liegt das Problem? Es kommt sehr auf den Grund für die Besichtigung an, aber davon schreibst du ja nichts.

Wenn es sich um eine Wohnungsbesichtigung zwecks Weitervermietung handelt, dann sollte der Mieter schon kooperieren.

Wenn es sich um eine Art Kontrollbesuch handelt, dann sollte man im Mietvertrag mal nachsehen, ob man sich da nicht selbst mit einverstanden erklärt hat. Ansonsten ist es eine Interessensabwägung.

Eine Abmahnung zu ignorieren, halte ich grundsätzlich für keine gute Idee. Entweder bietet man Alternativtermine an oder erklärt, warum man nicht mit einer Besichtigung einverstanden ist.

Jetzt verständlicher?

Gruß!

Horst

Danke, das war hilfreich

Hallo liebe Nita,

danke für die hilfreiche Antwort.

In diesem Fall wäre die Abmahnung mit Androhung einer fristlosen Kündigung gekommen. Das Haus wurde verkauft und die Wohnungen sollen wegen Moderniesierungsarbeiten und Umwandlung in Eigentumswohnungen vermessen werden.

Die Abmahnung kam vom Anwalt und im Namen des alten und neuen Eigentümers.

Wenn man nun dem Anwalt die Mobilnummer zukommen lässt damit der neue Eigentümer sich melden kann, und man schreibt, dass man nicht wünscht vom Anwalt angerufen zu werden, könmnte das negative Folgen haben, zB Beleidigung des Anwalts oder so?

Danke nochmal
Bastett

Hallo Bastett,

In diesem Fall wäre die Abmahnung mit Androhung einer
fristlosen Kündigung gekommen. Das Haus wurde verkauft und die
Wohnungen sollen wegen Moderniesierungsarbeiten und Umwandlung
in Eigentumswohnungen vermessen werden.

… und vorher noch entmietet werden! Daher weht wohl der Wind!
Mein Tipp, der Mieter sollte schnellstens sachkundigen Rat einholen und sich z.B. an den örtlichen Mieterverein oder einen Anwalt wenden um die Waffengleichheit so halbwegs wieder herzustellen.

Grüße,
Dietmar

die (Rück)frage ist, was in der Abmahnung steht. Eine
Abmahnung ist (normalerweise) die Vorbereitung einer
fristlosen Kündigung.

Falsch. Weder (nur) zur fristlosen, noch überhaupt. Eine Abmahnung ist eine Ermahnung, zu rechts- und vertragstreuem Verhalten.

Fehlt die Konsequenz in der Abmahnung, ist evtl. eine
nachfolgende Kündigung wirkungslos. Soweit einige Urteile von
AGs und LGs (also nur regionale Wirkung).

Auch falsch, alle Gerichtsurteile in Deutschland gelten nur inter partes und nicht „regional“.

Levay