Verwaltergebühren

Hallo,

angenommen, jemand hat vor 6 Jahren mit dem Vermieter einen Mietvertrag abgeschlossen, in dem zu den Nebenkosten steht: Für Art und Umfang der Betriebskosten ist die Anlage 3 zu §27 Abs. 1 Zweite Berechnungsverordnung in ihrer jeweiligs geltenden Fassung maßgebend. Da der Vermieter alles selbst verwaltet hat, gab es natürlich auch keine Verwaltergebühren. Doch seit dem vergangenen Jahr hat er das ganze Haus an eine Hausverwaltung übergeben und verlangt jetzt plötzlich auch bei der Jahresabrechnung Verwaltergebühren.

Kann er das?

Danke Ebi

Hallo,

nein, da gemäß § 27 Verwaltungskosten keine Betriebskosten sind. Ein Wohnraummieter kann zu Verwaltungskosten nicht herangezogen werden, nur ein gewerblicher Mieter.

Gruß
Nita

Hallo Nita,

danke für Deine schnelle Antwort.

Mich würde noch interessieren, in welchem Gesetz der $27 steht, auf den Du Dich beziehst.

Vielen Dank
Ebi

na?
Hallo Ebi,

Mich würde noch interessieren, in welchem Gesetz der $27
steht, auf den Du Dich beziehst.

die zweite Berechnungsverordnung natürlich! Hast du doch selber zitiert!

Grüße,
Dietmar