Kündigung Wohnung - ohne schriftlichen Mietvertrag

Welcher Kündigunsfrist unterliegt ein Mieter, der bereits über 10 Jahre in der gleichen Wohnung lebt, jedoch kein schriftlicher Mietvertrag existiert?

§ 573 c BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

3 Monate

Gruß

Stefan

auch bei über 10 Jahren mietverhältnis (ohne Vertrag) nur drei Monate? Oder kommen hier noch die jeweils drei Monate nach 5 und 7 Jahren hinzu? = 9 Monate?

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3 Monate
… sind demnach immer bei Kündigung durch den Mieter gültig. Oft auch rückwirkend für schriftliche Altverträge. Der Gesetzgeber hat damit vor ca. 5 Jahren der erhöhten Mobilität des Standortproduktionsfaktors Arbeit Rechnung getragen.

Gruß

Stefan