Welcher Kündigunsfrist unterliegt ein Mieter, der bereits über 10 Jahre in der gleichen Wohnung lebt, jedoch kein schriftlicher Mietvertrag existiert?
auch bei über 10 Jahren mietverhältnis (ohne Vertrag) nur drei Monate? Oder kommen hier noch die jeweils drei Monate nach 5 und 7 Jahren hinzu? = 9 Monate?
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3 Monate
… sind demnach immer bei Kündigung durch den Mieter gültig. Oft auch rückwirkend für schriftliche Altverträge. Der Gesetzgeber hat damit vor ca. 5 Jahren der erhöhten Mobilität des Standortproduktionsfaktors Arbeit Rechnung getragen.
Gruß
Stefan