Hallo,
ich habe folgenden Fall vorliegen:
Ein Standardmietvertrag mit 3 Mietern als Gesamtschuldner. Auf dem Mietvertrag befinden sich als 4 Unterschriften, die des Vermieters (VM) und die drei der Mieter A, B und C.
§ 15 im Mietvertrag: Personenmehrheit als Mieter
- Haben mehrere Personen gemietet, so haften alle als Gesamtschuldner…
- … Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig (unter Vorbehalt eines schriftlichen Widerrufs -> Widerruf liegt hier nicht vor) zur Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen im Zus. mit dem Mietverhältnis.
Diese Vollmacht gilt für Entgegennahme von Kündigungen, nicht aber für Abgabe von Kündigungen.
PROBLEM:
Mieter A will ausziehen und einen Nachmieter (N) an seine Stelle im Vertrag einsetzen. Die Mit-Mieter B und C stellen sich quer und akzeptieren keinen der von A vorgestellten Nachmieter, die aber alle als 100% zumutbar angenommen werden. Der VM akzeptiert die Nachmieter, will
a) sich aber nicht einmischen und überlässt Entscheidung B und C (die wie gesagt ablehnen).
b) A unterstützen und einen Nachmieter gegen den Willen von B und C in den Mietvertrag einsetzen. In dem Fall weigern sich B und C eine Ergänzung zum Mietvertrag zu unterschreiben, wo N in die Recht & Pflichten des A eintritt.
FRAGE:
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Ist der im Mietvertrag festgelegt Ausschluss des Kündigungsrechts einzelner Mieter rechtens? Denn dann würde ja bei dem vorliegenden Problem A für immer Mieter bleiben müssen, solange ihn B und C nicht „rauslassen“ indem sie (A + B + C) die Kündigung gemeinsam abgeben oder B und C einen N akzeptieren.
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Kann A mit Hilfe des VM, wie unter b) beschrieben, einen neuen N durchsetzen und sich so aus dem Mietvertrag befreien. Diese Frage bezieht sich also auf eine Ergünzung des bestehenden Vertrages.
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Falls 1. und 2. negativ beantwortet, was für andere Möglichkeiten hat A, sich aus dem Mietvertrag zu befreien? Kann bspw. ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden, der vielleicht nur das Zimmer des A umfasst, während B und C weiterhin mit dem alten Vertrag wohnen? (so geht’s bestimmt nicht, weil ja Erstens, A immernoch Miter im ALter Vertrag wäre, Zeitens, B und C durch den Alten Vertrag ja Anspruch auf die ganze Mietsache, also auch das Zimmer des A haben?!)
Viele Grüße,
merck23
