Ein Mieter hat eine Wohnung bezogen, in der sich bei Wohnungebesichtigung eine stark verschmutzte Duschwand befand.
Bei Wohnungsübernahme nach Vertragsunterzeichnung wurde klar, dass die Wand nicht nur verschmutzt, sondern auch defekt ist.
Die Duschwand wird aus der Mietwohnung auf Kosten der Vermieter entfernt , es wird jedoch keine neue Duschwand eingebaut, da diese nicht ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt ist.
Hat der Mieter Anspruch auf eine neue Duschwand?
Moin, Dora,
Hat der Mieter Anspruch auf eine neue Duschwand?
Nein, da diese nicht ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt ist.
Gruß Ralf
Hat der Mieter Anspruch auf eine neue Duschwand?
Wenn die Duschwand zum Vertragsgegenstand/Mietwohnung gehört, dann muss der Vermieter auch wieder eine Duschwand einbauen, wenn er die ehemals vorhandene Duschwand entfernt.
I.d.R. ist davon auszugehen, dass eine Duschwand (oder andere fest eingebaute Ausstattungen: Teppich, Wasserhähne, Klobrille etc.) vermieterseits zur Wohnungsausstattung gehört, wenn diese bei Besichtigung und Wohnungsübergabe vorhanden war und nicht explizit im Mietvertrag erwähnt ist, dass dem nicht so ist bzw. dass der Gegenstand z.B. vom Vormieter übernommen wurde.
Wurde ein Übergabeprotokoll gemacht, in dem andere Ausstattung erwähnt sind - nicht aber die Duschwand?
Bei der Übergabe wurde ein Protokoll erstellt, in welchem sowohl die Verkleidung der Dusche, als auch dessen defekter Zustand festgehalten wurden.
Im Mietvertrag ist jedoch erwähnt, dass sie verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel dem Vermieter vom Mieter erlassen wird.
Kann sich der Mieter auch in einem solchen Fall dagegen wehren, in dem er auf den Einbau einer neuen Wand besteht?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Bei der Übergabe wurde ein Protokoll erstellt, in welchem
sowohl die Verkleidung der Dusche, als auch dessen defekter
Zustand festgehalten wurden.
Wenn da eine Duschwand drin steht, würde ich auch darafu bestehen, dass eine drin ist. Sonst kommt ein vergesslicher Vermieter noch darafu und fordert eine bei Auszug an, weil sie ja im èbergabeprotokoll steht.
Toll wäre es natürlich, wenn da auch die Mängelbehebung mit aufgenommen worden wäre.
Im Mietvertrag ist jedoch erwähnt, dass sie
verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche
Sachmängel dem Vermieter vom Mieter erlassen wird.
Puh, der Satz ist mir zu hoch. Hört sich für mich ein bischen danach an, dass der Vermieter sich den vom Vormieter erzeugten Mangel zahlen lässt, aber dann nicht behebt. Vielleicht will er sich davor schützen, dass der Mieter nach Einzug den Teppichboden erneuert haben will, weil er fleckig ist?
Kann sich der Mieter auch in einem solchen Fall dagegen
wehren, in dem er auf den Einbau einer neuen Wand besteht?
Ich würde ja schon darauf bestehen, das Ding steht im èbergabeprotokoll drin und sollte dann auch drin bleiben oder aber esetzt werden. So ne Duschwand kostet nicht die Welt, wenn der Vermieter da nicht mal 200€ locker machen kann, dann wollte ich da nicht den Winter abwarten und einen Heizungsausfall erleben.
Gruss Jutta