Regeln zur Nebenkostenerhoehung

Hallo,

ich wuerde gerne wissen, ob es gewisse Richtlinien zu Nebenkostenerhoehungen gibt. Im folgenden wird der Fall naeher erlaeutert.

Ein Ehepaar hat 65 Euro Nebenkosten, von denen Wasser, Muell, der Gaertner und die Putzfrau fuer das Treppenhaus (ein oder zweimal im Monat) bezahlt wird. Diese wurden seit 18 Monaten bezahlt, ohne dass je eine detaillierte Auflistung der Nebenkosten von der Vermieterin angegeben wurde. Dieses Ehepaar hat nun ein Baby bekommen. Natuerlich werden die Nebenkosten erhoeht werden, wie schon von der Vermieterin angekuendigt. Aber wie wird das ausgerechnet? Das Ehepaar wird sicherlich zusaetzlich vor einer Nebenkostenerhoehung eine detaillierte Auflistung der Kosten verlangen. Das ist doch sicherlich empfehlenswert, oder?

In einem anderen Thread (hier: /t/nebenkostenerhoehung-bei-neugeborenen/1966479

Muell wird ja sicherlich auch nach Personenzahl abgerechnet. D.h. aber, dass die Vermieterin bei den anderen Parteien die Nebenkosten mindern muss, oder? Das waere ja nur richtig. Kann das Ehepaar die Minderung fuer andere Mieter verlangen, da ja nicht mehr Muelltonnen angeschafft werden?

Mit was fuer einer Nebenkostenerhoehung muss im vorliegenden Fall gerechnet werden?

Angenommen die detaillierte Auflistung der monatlichen Kosten fuer das Ehepaar bei 14 Personen im Haus sollte wiefolgt aussehen: 20 Euro Wasser, 20 Euro Muell, 10 Euro Putzfrau, 15 Euro Gaertner. Sind das realistische Kosten? Wie wuerde sich dann die Nebenkostenerhoehung berechnen? Ganz einfach 7,50 Euro Wasser (wenn die Information im anderen Link stimmt) und 3 mal 14/15 mal 20/2 Euro fuer Muell zusaetzlich zu den alten Nebenkosten, oder? Also eine Erhoehung um 15,50 Euro auf 80,50 Euro.

Vielen Dank,
Martin

Hallo

mal eine Frage: Die Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Heizungskosten+Warmwasser +Wartung zahlt der Vermieter?

Angenommen die detaillierte Auflistung der monatlichen Kosten
fuer das Ehepaar bei 14 Personen im Haus sollte wiefolgt
aussehen: 20 Euro Wasser, 20 Euro Muell, 10 Euro Putzfrau, 15
Euro Gaertner. Sind das realistische Kosten? Wie wuerde sich
dann die Nebenkostenerhoehung berechnen? Ganz einfach 7,50
Euro Wasser (wenn die Information im anderen Link stimmt) und
3 mal 14/15 mal 20/2 Euro fuer Muell zusaetzlich zu den alten
Nebenkosten, oder? Also eine Erhoehung um 15,50 Euro auf 80,50
Euro.

Vielen Dank,
Martin

LG
Mikesch

Wegen der 7,50 Euro wird man den damaligen Antworter fragen müssen. Woher dieser Betrag kommen soll ist mir schleierhaft … Allerdings ist GünterW eigentlich für fundierte Beiträge bekannt …

Grundsätzlich kommt es darauf an, nach welchem Schlüssel die tatsächlichen Kosten umgelegt werden, z.B.

  • nach m² (gestzliche Vorgabe): durch mehr Personen keine Änderung
  • nach Personen: durch mehr Personen entfällt auf alle ein geringerer Anteil
  • nach Verbrauch: egal ob mehr Personen, da tatsächlich gemessener Verbrauch

z.B. Müllmenge/Müllentsorgungskosten: die werden sich erfahrungsgemäß gerade durch ein Kleinkind deutlich erhöhen, was ggfs. über den Schlüssel m²/Personen auch die anderen Hausparteien über höhere Kostenanteile merken. Evtl. wird sich sogar herausstellen, dass eine größere Mülltonne hermuss … Eine Kostensenkung für die anderen Hausparteien erscheint da völlig unrealistisch …

z.B. Wasser/Wasserkosten: mehr Personen = üblicherweise mehr Verbrauch

z.B. Heizung/Heizkosten: normal sollte sich durch eine zusätzliche Person der Verbrauch nicht ändern; oft wird dann aber ein Zimmmer mehr (Kinderzimmer) geheizt … oder in der gesamten Wohnung werden -für das Baby- dann höhere Temperaturen als angenehm empfunden.

Fragen :
Geht es um Erhöhung einer monatlichen Nebenkostenpauschale oder von monatlichen Vorauszahlungen?
Wie sind die Umlageschlüssel für die fraglichen Kosten?
> ggfs. im Mietvertrag nachschauen oder sich von anderen Mietern eine Nebenkostenabrechnung zeigen lassen (da die Beispielmieter ja bisher noch keine Abrechnung ihres Vermieters erhalten haben)

Hi Martin,

ich wuerde gerne wissen, ob es gewisse Richtlinien zu
Nebenkostenerhoehungen gibt.

was ist eine Erhöhung der Nebenkosten? Solltest Du die Nebenkostenvorauszahlung meinen, dann lass Dir gesagt sein, dafür gibt es keine Regeln. Kann es auch nicht geben, da die Höhe der Vorauszahlung immer nur auf einer groben Schätzung beruhen kann und der Vermieter nicht wegen jeder Wasserpreiserhöhung oder jedem neuen Baby anfangen wird, seine Nebenkosten schätzung neu zu kalkulieren.

Vom Vermieter ein Senkung der Nebenkosten vorauszahlung für die anderen Mieter zu verlangen ist vollends unsinnig. Der Wasserverbrauch für das ganze Haus wird sich zwangsläufig erhöhen, allerdings wird dafür der Müllkostenanteil verringert, so dass sich dafür eine Neuberechnung gewiss nicht lohnt.

Wie sich der „Zuzug“ eines neuen Erdenbürgers auswirkt, ist spätestens bei der Nebenkosten abrechnung zu sehen. Bei dieser Gelegenheit - und nur da - wird der Vermieter die Vorauszahlung neu berechnen.

Gruß Ralf

Hi Ralf,

ich wuerde gerne wissen, ob es gewisse Richtlinien zu
Nebenkostenerhoehungen gibt.

was ist eine Erhöhung der Nebenkosten? Solltest Du die

Tut mir leid, da habe ich wohl die falschen Fachbegriffe benutzt. Ich meine natuerlich eine Erhoehung der Nebenkostenvorauszahlung. Und jetzt wird mir auch erst klar, wie das laeuft. Wenn die Mieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten, sollte sowieso niemand ueber den Tisch gezogen werden koennen.

Vom Vermieter ein Senkung der Nebenkosten vorauszahlung
für die anderen Mieter zu verlangen ist vollends unsinnig. Der
Wasserverbrauch für das ganze Haus wird sich zwangsläufig
erhöhen, allerdings wird dafür der Müllkostenanteil
verringert, so dass sich dafür eine Neuberechnung gewiss nicht
lohnt.

Wasserverbrauch wird mehr, das ist mir klar, daher verstand ich das mit den 7,50 Euro nicht. Ich dachte, dass es da vielleicht wirklich eine festgeschriebene Regelung gibt. Wenn die Vermieterin den Muellkostenanteil fuer das Neugeborene erhoehen will, dann waere es doch nur richtig, den Teil fuer die anderen Mieter zu verringern. Ist schon klar, dass sich das anfangs nicht lohnt. Sollte man daraus nicht folgern, dass der Muellkostenanteil fuer das Neugeborene auch erst mit einer Nebenkostenabrechnung nachgezahlt werden muss?

Wie sich der „Zuzug“ eines neuen Erdenbürgers auswirkt, ist
spätestens bei der Nebenkosten abrechnung zu sehen. Bei

Wann duerfen denn die Mieter eine Nebenkostenabrechnung erwarten bzw. verlangen? Die Mieter wohnen schon seit 1 Jahr und 6 Monaten in dem Gebaeude.

dieser Gelegenheit - und nur da - wird der Vermieter die
Vorauszahlung neu berechnen.

Was heisst das? Darf der Vermieter nur bei dieser Gelegenheit die Vorauszahlung neu berechnen? Der Vermieter hat ja eine Erhoehung der Vorauszahlung schon angekuendigt, und das ohne die Nebenkostenabrechnung.

Ich glaube, ich habe das jetzt verstanden. An sich ist es relativ egal, wie die Erhoehung der Nebenkostenvorauszahlung sich berechnet. Spaetestens bei einer Nebenkostenabrechnung wird zurueckgezahlt oder nachgezahlt. Aber wie haeufig sind Vermieter verpflichtet eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen?

Vielen Dank,
Martin

Wegen der 7,50 Euro wird man den damaligen Antworter fragen
müssen. Woher dieser Betrag kommen soll ist mir schleierhaft
… Allerdings ist GünterW eigentlich für fundierte Beiträge
bekannt …

Wie kann ich denn GuenterW direkt kontaktieren? Ich habe auf wer-weiss-was nach seinem Namen gesucht, aber nichts gefunden.

Grundsätzlich kommt es darauf an, nach welchem Schlüssel die
tatsächlichen Kosten umgelegt werden, z.B. Fragen:
Geht es um Erhöhung einer monatlichen Nebenkostenpauschale
oder von monatlichen Vorauszahlungen?

Es ist keine Pauschale, sondern es handelt sich um die zu Vertragsbeginn berechneten Nebenkosten, also um eine Nebenkostenvorauszahlung.

Wie sind die Umlageschlüssel für die fraglichen Kosten?
> ggfs. im Mietvertrag nachschauen oder sich von anderen
Mietern eine Nebenkostenabrechnung zeigen lassen (da die
Beispielmieter ja bisher noch keine Abrechnung ihres
Vermieters erhalten haben)

Hier ist der Umlageschluessel bezueglich Anzahl der Personen fuer Muell und Wasser.

mal eine Frage: Die Grundsteuer, Gebäudeversicherung,
Heizungskosten+Warmwasser +Wartung zahlt der Vermieter?

Grundsteuer, Gebaeudeversicherung und Wartun sind in den Nebenkosten enthalten.
Heizungskosten und Warmwasser zahlen die Mieter direkt.

Gruss,
Martin

Anmerkung
Hallo an dieser Stelle.

Wie kann ich denn GuenterW direkt kontaktieren?

Der junge Mann findet sich hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
(allerdings unter anderen Nicknamen :wink: )

HTH
mfg M.L.

Tut mir leid, da habe ich wohl die falschen Fachbegriffe
benutzt. Ich meine natuerlich eine Erhoehung der
Nebenkostenvorauszahlung. Und jetzt wird mir auch erst klar,
wie das laeuft. Wenn die Mieter eine Nebenkostenabrechnung
erhalten, sollte sowieso niemand ueber den Tisch gezogen
werden koennen.

Naja, es gibt genügend Leute, die die Abrechnung nicht nachprüfen.

Sollte man daraus nicht folgern, dass
der Muellkostenanteil fuer das Neugeborene auch erst mit einer
Nebenkostenabrechnung nachgezahlt werden muss?

Naja, mit der Nebenkostenvorauszahlung soll ja vermieden werden, dass alles auf einmal gezahlt werden muss. Wenn man den monatlichen Betrag erhöht, dann fällt halt die Nachzahlung geringer aus.

Wann duerfen denn die Mieter eine Nebenkostenabrechnung
erwarten bzw. verlangen? Die Mieter wohnen schon seit 1 Jahr
und 6 Monaten in dem Gebaeude.

Die Nebenkostenabrechnung für 2005 (falls der Abrechnungszeitraum von Jan.-Dez. geht) sollte mal langsam einfliegen. Zumindest, wenn der Vermieter eine Nachzahlung erhalten will. Im Zuge einer Abrechnung wird dann eigentlich ach die Neuberechnung der Vorauszahlungen gemacht. Wenn viel nach zu zahlen war, dann ist es sinnvoll, diese zu erhöhen.

Was heisst das? Darf der Vermieter nur bei dieser
Gelegenheit die Vorauszahlung neu berechnen? Der Vermieter hat
ja eine Erhoehung der Vorauszahlung schon angekuendigt, und
das ohne die Nebenkostenabrechnung.

Der Vermieter muss schon begründen, warum er die NK-Vorauszahlung anhebt. Das funktioniert nunmal am besten mit der Abrechnung. Gerade, wenn die Abrechnung noch gar nicht erstellt wurde, kann er doch gar nicht sagen, dass mehr Geld nötig ist. Woher soll der Mieter denn in diesem Fall wissen, dass er nicht vielleicht eine Nachzahlung zu erwarten hat.

Ob das ganze gesetzlich geregelt ist, weiss ich nicht.

Ich glaube, ich habe das jetzt verstanden. An sich ist es
relativ egal, wie die Erhoehung der Nebenkostenvorauszahlung
sich berechnet. Spaetestens bei einer Nebenkostenabrechnung
wird zurueckgezahlt oder nachgezahlt. Aber wie haeufig sind
Vermieter verpflichtet eine Nebenkostenabrechnung zu
erstellen?

Ein Nebenkostenzeitraum umfasst ein Jahr. Meistens von Januar bis Dezember. Kann aber auch anders geregelt werden, steht im Mietvertrag. Nach 16 Monaten in der Wohnung ist bei euch mindestens eine Nebenkostenabrechnung fällig. Wenn der Mieter viel nach zu zahlen hat, ist es auf jeden Fall sinnvoll die Vorauszahlungen zu erhöhen, schon im eigenen Interesse, die Energiepreise werden in der nächsten Zeit nicht wieder sinken.

Ich empfehle dem Mieter auch, in einen Mieterverein beizutreten, kann ihn vor einiges schützen und die Nebenkostenabrechnung kann er sich dort (wenn er sie denn bekommt) auch ansehen lassen. Die liesst sich auch nicht einfach, wenn man sie das erste Mal in Händen hält.

Gruss Jutta

dass es da
vielleicht wirklich eine festgeschriebene Regelung gibt.

eine einzige, auch die ist wachsweich: Die Vorauszahlung soll so kalkuliert sein, dass sie ungefähr den vorhersehbaren Kosten entspricht.

Wenn die Vermieterin den Muellkostenanteil fuer das Neugeborene
erhoehen will, dann waere es doch nur richtig, den Teil fuer
die anderen Mieter zu verringern.

Wenn 7,50 auf 14 Parteien verteilt werden, bleiben für jede Partei grob 50 Cent Minderung. Dafür soll der Vermieter 14 Briefe schreiben? Das Porto käme wieder auf die Nebenkosten drauf :smile:

Wann duerfen denn die Mieter eine Nebenkostenabrechnung
erwarten bzw. verlangen?

Einmal pro Jahr, der Termin sollte im Mietvertrag stehen.

Darf der Vermieter nur bei dieser
Gelegenheit die Vorauszahlung neu berechnen?

Er darf jederzeit, wenn er Kenntnis von Umständern erlangt blablabla…

Der Vermieter hat ja eine Erhoehung der Vorauszahlung
schon angekuendigt, und das ohne die Nebenkostenabrechnung.

Das geht auch ohne Abrechnung, es genügt, dass die Kosten geschätzt werden. Wenn die Heizmaterialkosten so steigen wie letztes Jahr, träfe manchen Mieter am Ende der Heizperiode der Schlag.

wie haeufig sind Vermieter verpflichtet eine
Nebenkostenabrechnung zu erstellen?

Einmal pro Jahr.

Gruß Ralf