ein vermieter der seit jahren sein haus an mieter X vermietet (zahlung der miete erfolgt teilweise vom arbeitsamt und teilweise vom mieter) bekommt für einige monate keine / verspätet zahlung vom arbeitsamt (teilmiete), da der mieter eine bescheinigung die vom vermieter auszufüllen ist dem vermieter nicht vorlegt. kann der vermieter die nicht gezahlte/ verspätet gezahlte miete verzinsen? welcher zinssatz wäre anzuwenden?
Hallo erstmal.
Das sieht gut aus: http://www.steuernetz.de/homepages/vv/vermieterlex/v…
Sofern von dem Mieter überhaupt was zu holen ist…
HTH
mfg M.L.