Vermieter A und Mieter B haben einen Mietvertrag bis z. B. September 2009 abgeschlossen, die Mindestmietzeit läuft also nun bis zum Sep. 2009. Nun haben sich aber die finanziellen Verhältnisse der Mietpartei B geändert. Es wird Nachwuchs erwartet und nur noch ein Gehalt bezogen. Die Miete ist sehr hoch und könnte evtl. nicht mehr bezahlt werden. Mieter B würde gerne in eine andere, günstigere Wohnung ziehen um sich nicht in den finanziellen Ruin zu stürzen und die Wohnung beim Vermieter A zu kündigen. Kann B ganz einfach aus dem Vertrag herauskommen oder muss er etwas besonderes beachten. Wenn er die Nachmieter stellen würde, muss A diese akzeptieren oder kann A auf sein Recht pochen bis die Mindestmietzeit abgelaufen ist?
Hallo Steffi,
warum redet Mieter nicht erst einmal mit Vermieter, stellt die Situation dar und versucht gemeinsam mit dem Vermieter eine Lösung zu finden?
Grüße
Almut
ist nicht ganz die Antwort auf die Fragestellung! Beide Parteien haben schon miteinander gesprochen, aber der Vermieter möchte nicht so direkt darauf eingehen. Somit stellt sich das Problem nach wie vor.
Alles Gute
Steffi
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Nachmieter koennen gestellt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt weshalb der Mietvertrag nicht eingehalten werden kann. Ein solcher kann sein z.B. ein arbeitsplatzbedingter Umzug oder beengte Wohnverhaeltnisse wegen Familienzuwachses. Nicht hierunter faellt, wenn der Mieter eine andere, billigere Wohnung gefunden hat.
Liegt ein solcher wichtiger Grund fuer eine vorzeitige Beendigung eines Zeitmietvertrages vor, kann der Mieter einen Anspruch auf Entlassung aus dem Mietverhaeltnis haben. Er muss dem Vermieter zumutbare Ersatzmieter nennen, die bereit sind, den bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten zu uebernehmen. Die Frage der Zumutbarkeit ist an objektiven Kriterien zu beurteilen. Ist dem Vermieter z.B. bekannt, dass der angebotene Ersatzmieter die letzte Wohnung unter Zuruecklassung von Mietschulden verlassen musste, braucht er ihn nicht zu akzeptieren.
Falls also die Wohnung nicht nur zu teuer, sondern auch zu klein ist, uebergebt die Nachmietersuche einem Maklerbuero. Bei weiteren Problemen mit dem Vermieter, bitte beim Mieterschutzbund nachfragen.
Viel Glueck
Sibylle
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Hallo Steffi,
das Mieter und Vermieter bereits miteinander geredet haben, kann ich in der Fragestellung nicht lesen. Und meine Kristallkugel ist auch wieder kaputt.
Grüße
Almut
PS. Ich hab das gleiche Problem nur durch Reden gelöst. Naja, die Vermieter sind halt verschieden.
zu den genannten Möglichkeiten gibt es noch immer die Chance, ein Kündigungsrecht durch verweigerte Untervermietung zu erlangen. Das funktioniert aber nicht immer.
Grundsätzlich muss der Vermieter zu einer Untervermietung sein Einverständnis geben, darf dieses jedoch nur verweigern, wenn die Wohnung aus bestimmten Gründen als solche nicht untervermietet werden kann (eher selten) oder der Untermieter nicht akzeptabel ist.
Es reicht jedoch nicht aus, wenn die Genehmigung zur Unervermietung allgemein versagt wird. Diese muss unter Stellung eines konkreten Untermieters beantragt werden, welcher dem Vermieter auch als Person nicht unzumutbar ist (mangelnde Zahlungsfähigkeit, Messie, etc.). Verweigert der Vermieter trotz Vorliegens dieser Voraussetzungen dennoch die konkrete Unterbermietung, so erhält der Mieter ein Sonderkündigungsrecht.
Gruß
Dea
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Ist dem Vermieter z.B. bekannt, dass
der angebotene Ersatzmieter die letzte Wohnung unter
Zuruecklassung von Mietschulden verlassen musste, braucht er
ihn nicht zu akzeptieren.
das heißt aber nicht, dass der Vermieter ansonsten irgendeinen Mieter akzeptieren muss. Letztendlich entscheidet er, wem sein Eigentum anvertraut wird.
Falls also die Wohnung nicht nur zu teuer, sondern auch zu
klein ist, uebergebt die Nachmietersuche einem Maklerbuero.
Dann wird es wohl nach den heutigen Umständen auch für den Mieter etwas teurer. Ich kenne kaum noch einen Makler, der nicht auch beim Anbieter kassiert.
Auch hier ist natürlich keine Garantie, dass der Vermieter den Mieter akzeptiert.
Ich halte es für das beste, wenn der Mieter mit dem Vermieter zusammenarbeitet. Das gilt sowieso für etwa 98% der Fragen in diesem Brett…