Wohnfläche geringer als im Mietvertrag

Hallo,

wohne seit 8 Jahren in einer Mietwohnung. Habe leider erst jetzt-im Zuge von Besichtigungen durch Nachmieter- festgestellt, dass die Wohnung statt der im Mietvertrag und in der Nebenkostenabrechnung angegebenen 62qm nur 52qm (ohne Balkon) hat.
Der Balkon ist 12qm groß, wobei hiervon nur 6qm überdacht sind.

Ist es korrekt, dass dann nur 50% der überdachten Balkonfläche - also 3qm - in die Wohnfläche eingerechnet werden dürfen ?

Nach meinen Berechnungen hätte die Wohnung also 55qm.Zum Mietvertrag also eine Diffenrenz von 7qm oder 13,5 %.

Auch in den Nebenkostenabrechnungen wurde immer von 62qm ausgegangen.
Der Balkon wurde auch bezüglich Heizkosten und Warmwasser mitgerechnet.

Mein Vermieter meinte lapidar, „selbst schuld“.

Habe ich denn eine Chance von den 8 Jahre lang zu viel gezahlten Mietkosten und Nebenkosten etwas zurück zu bekommen ???

Vielen Dank
Lutz

FAQ:1129
Hallo,

FAQ:1129

Gruß
Sticky

Hallo,
Balkone werden in der Regel mit 25 - 50 % verschlagt. Bei 12 m² Balkon heißt das 6 m². Dann wäre die Wohnung um gerade mal 4 m² zu klein! Würde man den nicht bedachten Teil des Balkons mit 25 % verschlagen, da wäre der gesamte Balkon mit 4,5 m² zu berücksichtigen. Das hieße, die Wohnung wäre 5,5 m² zu klein. Dies entspricht von den angegebenen 62 m² knapp 10 %. Bei einer Unterschreitung von 10 % dürfte eine Minderung sich etwas schwierig gestalten.

wohne seit 8 Jahren in einer Mietwohnung. Habe leider erst
jetzt-im Zuge von Besichtigungen durch Nachmieter-
festgestellt, dass die Wohnung statt der im Mietvertrag und in
der Nebenkostenabrechnung angegebenen 62qm nur 52qm (ohne
Balkon) hat.
Der Balkon ist 12qm groß, wobei hiervon nur 6qm überdacht
sind.

Ist es korrekt, dass dann nur 50% der überdachten Balkonfläche

  • also 3qm - in die Wohnfläche eingerechnet werden dürfen ?

Nach meinen Berechnungen hätte die Wohnung also 55qm.Zum
Mietvertrag also eine Diffenrenz von 7qm oder 13,5 %.

Auch in den Nebenkostenabrechnungen wurde immer von 62qm
ausgegangen.
Der Balkon wurde auch bezüglich Heizkosten und Warmwasser
mitgerechnet.

Mein Vermieter meinte lapidar, „selbst schuld“.

Habe ich denn eine Chance von den 8 Jahre lang zu viel
gezahlten Mietkosten und Nebenkosten etwas zurück zu bekommen
???

Vielen Dank
Lutz

MOD: Artikel abgeschlossen wegen Verstoss gegen
FAQ 1129.

Löschung folgt später.

Gruss Ivo