ist es rechtens, wenn ein Vermieter die Gartenpflege auf seine Mieter umwälzt, wenn ein anderer Mieter mit ihm ein Vertrag zur Gartenpflege abgeschlossen hat und dafür Mietminderung erhalten hat?
Die Heizungsrohre in einem 3-Parteien Haus sind nicht isoliert, sodass die Mieter in den oberen Wohnungen nachweislich mehr Heizkosten zahlen mußten, da Wärme verlorengegangen ist. Kann man irgendwie die Kosten mindern?
ist es rechtens, wenn ein Vermieter die Gartenpflege auf seine
Mieter umwälzt, wenn ein anderer Mieter mit ihm ein Vertrag
zur Gartenpflege abgeschlossen hat und dafür Mietminderung
erhalten hat?
wenn er die Kosten belegen kann ja.
Hinweis: Der andere Mieter muss die Einnahmen selbstverständlich beim Finanzamt angeben.
Gruss
Suse
ist es rechtens, wenn ein Vermieter die Gartenpflege auf seine
Mieter umwälzt, wenn ein anderer Mieter mit ihm ein Vertrag
zur Gartenpflege abgeschlossen hat und dafür Mietminderung
erhalten hat?
Wie das steuerrechtlich ist weiss ich nicht, aber wenn im Mietvertrag drin steht, dass für die Gartenpflege gezahlt wird, dann ist das schon ok. Eine externe Firma müsste ja auch umgelegt werden. Und wenn der pflegende Mieter dafür ein Gehalt bekommen würde, würde sich das rechnerisch ja auch so auswirken.
Die Heizungsrohre in einem 3-Parteien Haus sind nicht
isoliert, sodass die Mieter in den oberen Wohnungen
nachweislich mehr Heizkosten zahlen mußten, da Wärme
verlorengegangen ist. Kann man irgendwie die Kosten mindern?
Ich sehe jetzt aber nicht, weswegen der Mieter unterm Dach deswegen benachteiligter ist. Die Wärmemengenmessung findet doch an den Heizkörpern statt. Eher denke ich, dass ein ungenügend isoliertes Dach für höheren Heizbedarf sorgt, ist halt so dass die ganz oben und ganz unten mehr Aussenfläche zu beheizen haben.
Ich glaube das Problem mit den Heizungsrohren noch nicht richtig dargelegt zu haben. Also die Situation sieht wie folgt aus, die Heizungsrohre der Dachgeschosswohnung laufen unisoliert durch beide unter ihr liegenden Wohungen, wo sie selbstverständlich auf Grund der fehlenden Isolierung das UG und das 1.OG mitheizen. Diese abgegebene Wärme wird von keinem Wärmemengenzähler erfasst, da sie ja nicht über den Heizkörper abgegeben wird. Es ist also Wärme, die nicht erfasst wurde, aber zur Erwärmung der beiden anderen Wohnungen beiträgt. Es handelt sich also direkt um Wärme für die die Bewohner der Dachgeschoßwohnung zahlen müssen, von der sie aber nichts haben. Im Extremfall müsste nur die Heizung der Dachgeschoßwohnung in Betrieb sein um das ganze Haus zu heizen. Also noch mal zurück zur ursprünglichen Frage: Wäre es in solch einem Fall nicht möglich, die veranschlagten Heizkosten auf Grund dieser Mängel zu kürzen, oder gar rückwirkend eine Mietminderung zu erwirken?
Gruß vom Lebensgefährten von Nicole, Carsten
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Die Sachlage ist damit klar.
Dass das wurmt, wenn man die Sache all zu einseitig sieht, kann ich verstehen - einen Mangel im Sinne des BGB (also mit dem Effekt: Mietminderung) stellt das m.E. allerdings nicht dar.
Zwar gilt mit Einführung der ENEV 2001 bzw. gleichlautend ENEV 2004 - § 9: „ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, sind bis zum 31. Dezember 2006 nach Anhang 5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe dämmen.“
> also Pflicht erst ab 01.01.2007
> nur für Rohre in nicht beheizten Räumen
Im übrigen profitiert die DG-Wohnung nicht nur davon, dass die nicht erfassten Leitungswärmeabgaben/-verluste die darunterliegenden Wohnungen mitheizen, sondern auch davon, dass die darunterliegenden Wohnungen mit erfasster Wärme geheizt werden … und die Wärme nach oben steigt … d.h. indirekt auch die Dachwohnung mitbeheizen - das sogar auf „echte“ Kosten der anderen Parteien.
Solche Vor-/Nachteile der einzelnen Wohnungslagen sind allerdings auch in der Rechtsprechung bekannt - und werden da als „vernachlässigbar“ bzw. eben „typisch für die jeweilige Wohnungslage“ und damit als hinzunehmend bezeichnet.
Davon abgesehen:
Dass „die Mieter in den oberen Wohnungen nachweislich mehr Heizkosten zahlen mußten“ ist nicht aussergewöhnlich, sondern ganz normal und hängt mit typischen Besonderheiten dieser Wohnungslage zusammen > Dachwohnung = zwar „warme Füsse“ durch Wärmeabgabe der darunterliegenden beheizten Wohnung, aber doppelte Aussenwände durch die Dachflächen > d.h. selbst bei Superdämmung geht da naturgemäss deutlich mehr Heizenergie drauf, als bei Wohnungen in Mittellage.
Außerdem schreibt eben genau zum Ausgleich solcher Vor-/Nachteile die Heizkostenverordnung vor, dass mind. 30 % / max. 50 % der gesamten Heizkosten als Grundkosten nach dem festen Schlüssel Wohnfläche (und eben nicht nach Verbrauch) zu verteilen sind.
Es macht also keinen Sinn sich darüber weiter den Kopf zu zerbrechen.