Hallo,
ich habe gehört, dass es vor einigen Monaten ein BGH-Urteil zu den Pflichten eines Mieters beim Auszug aus der Mietwohnung gegeben hat. Das Urteil soll die Frage betreffen, inwieweit der Mieter durch den Mietvertrag verpflichtet werden kann, Rennovierungsarbeiten vorzunehmen.
Wer kann mir dazu genaueres sagen? Wie kann jemand feststellen, ob die einzelnen Klauseln in seinem Mietvertrag, die zur Rennovierung verpflichten, rechtswirksam sind?
Vielen Dank!