Hallo,
vor 2 Jahren gab es bei meiner Freundin einen Überschwemmungsschaden in ihrer Mietwohnung (Souterrain ohne Unterkellerung), welcher durch ein großes Unwetter entstand. Hierbei wurde das Parkett komplett beschädigt und die Feuchtigkeit stieg auch in die Wände, da die komplette Wohnung mit ca. 10 cm Wasserhöhe überschwemmt war. Damals hat der Vermieter in der Wohnung Trocknungsgeräte aufgestellt und über das alte Parkett wurde neues Parkett gelegt und die Wände wurden im unteren Bereich abgeschlagen und frisch verputzt. Nach ca. 1 Jahr begann sich das Parkett zu heben. Ein Gutachter wurde beauftragt und es wurde festgestellt, dass das darunterliegende Parkett zum Teil schimmelte und das immer noch erhebliche Feuchtigkeit in den unteren Wänden zu messen war. Daraufhin veranlasste der Vermieter, dass das komplette Parkett rausgerissen wurde und eine Sperrfolie über den Estrich gelegt wurde und neues Parkett ausgelegt wurde. Die Wände wurden nochmals teilweise neu verputzt und tapeziert + gestrichen. Vor ca. einem Monat stellte sich bei einer Überprüfung der Fussleisten heraus, dass sich zum Teil Schimmel dahinter gebildet hat. Erneut wurde der Gutachter gerufen und es wurde immer noch zum Teil erhebliche Feuchtigkeit in dem unteren Sockelbereich der Wände festgestellt. Jetzt wurde im unteren Bereich (ca. 10 cm) die Tapete entfernt, zum Teil neu verputzt, mit einer Silikatfarbe gestrichen und diesmal wurden die Fussleisten (Holz) mit dem Parkett verschraubt, so dass einige Millimeter Abstand zur Wand verblieben, damit die Feuchtigkeit ausdampfen kann und sich hier angeblich kein Schimmel mehr bilden kann. Da es sich hier aber um eine ältere Wohnung handelt sind die Wände zum Teil schief und somit beträgt der Abstand der Fussleiste zur Wand an einigen Stellen 3 mm an anderen Stellen aber auch fast 10 mm, welches einen optischen Mangel darstellt. Außerdem sieht man überall die Schnittkante der Tapete, weil dies offensichtlich nicht wirklich professionell durchgeführt wurde.
Kann meine Freundin hier jetzt eine Mietkürzung vornehmen?
Die Wände im unteren Sockelbereich sind ja schließlich immer noch feucht und außerdem sieht die Wohnung auch optisch nicht mehr so aus, wie am Anfang und schließlich hat meine Freundin ja eine Wohnung zu Betrag x gemietet in einem ordnungsgemäßen Zustand und nun zahlt meine Freundin immer noch Betrag x für eine Wohnung, die aber nicht mehr in dem damals angemieteten Zustand ist.
Gibt es hierfür bestimmte Prozentsätze für die Mietkürzung auch evtl. rückwirkend?
Kann vielleicht jemand meiner Freundin Erfahrungswerte mit solchen „Sanierungsmaßnahmen“ mitteilen?
Vielen DANK !!!
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