Hallo zusammen.
Kurzversion: Mieter weiß, dass sich Feuchtigkeit an seinen Fenstern bildet, meldet es aber nicht. Es kommt zur Schimmelbildung - M möchte daraufhin ausziehen. Der Vermieter weist alle Kosten auf M ab (zur Behebung des Schimmels). Muss M das auf seine Kosten beseitigen lassen?
Gehen wir einmal von folgendem aus:
Mieter M zieht in seine Wohnung ein. Es wird mit dem Vermieter V kein Übergabeprotokoll erstellt. M bemerkt von Anfang an, dass sein Fenster nicht richtig schließt, weil es verzogen ist. M wohnt über längere Zeit, z. B. drei Monate, noch wo anders, hat die Wohnung aber schon offiziell (bezahlt dafür auch) und bemerkt nun, dass die Fenster nachts immer beschlagen. Da er denkt, er hätte den Mietmangel durch das späte Erkennen erst erkannt, unternimmt er nichts. Er versucht es mit heizen, vielleicht wird es nachts zu kalt, aber in seiner Neubau-Wohnung ist die Heizung nicht unter dem Fenster, sodass die ‚Wände‘ neben dem Fenster natürlich kälter sind als die anderen Wände, somit kommt es an der kältesten Stelle eben auch zu Feuchtigkeit - sprich Fenster ist nass. Vielleicht ist aber auch das Fenster undicht…
Nun kommt es zur Schimmelbildung, M informiert sofort V, jedoch nicht in Erwartung, dieses weg zu machen. Stattdessen möchte M ausziehen. V gibt M die Schuld und verlangt, dass M den Schimmel professionell entfernen lässt.
Kann man das machen, weil M das mit den Fenstern nicht gemeldet hat?
Wie hätte M vorgehen müssen? Nach vier Monaten (als er sicher war, dass es eben nicht vom Heizen/falschen Lüften kam) dsa noch melden müssen?
Schöne Grüße & besten Dank
Disap