Mietminderung wegen Lärmbelästigung

Hallo,

Ich habe mich mit der folgenden Problemstellung beschäftigen müssen:

Ein Vermieter vermietet eine Wohnung direkt neben einer Kirche mit der expliziten Aussage, die Kirche habe keine Kirchglocken. Der Mieter ist bereit, den geforderten Mietpreis zu zahlen aufgrund der „ruhigen Lage“ der Mietwohnung. Nach wenigen Monaten stellt er fest, dass auf der nebenstehenden Kirche eine Kirchglocke angebracht wird. Nun wird aus der ruhigen Lage der Mietwohnung nichts mehr.

Allgemein kann man bei Belästigung durch Kirchglocken nur wenig tun, soweit ich dies gehört habe. Ist es nun in diesem speziellen Fall anders? Kann etwa eine Mietminderung in Frage kommen?

Vielen Dank.

Andos Juhasz

Auch hallo.

Ein Vermieter vermietet eine Wohnung direkt neben einer Kirche
mit der expliziten Aussage, die Kirche habe keine
Kirchglocken.

Steht das im Mietvertrag ? (sofern nötig)

Der Mieter ist bereit, den geforderten Mietpreis
zu zahlen aufgrund der „ruhigen Lage“ der Mietwohnung. Nach
wenigen Monaten stellt er fest, dass auf der nebenstehenden
Kirche eine Kirchglocke angebracht wird. Nun wird aus der
ruhigen Lage der Mietwohnung nichts mehr.

Also mit der Zeit kann man das Glockengeläut durchaus ‚überhören‘.

Allgemein kann man bei Belästigung durch Kirchglocken nur
wenig tun, soweit ich dies gehört habe. Ist es nun in diesem
speziellen Fall anders? Kann etwa eine Mietminderung in Frage
kommen?

Kommt drauf an: FAQ:1382

HTH
mfg M.L.