Mietminderung bei unmöglichen Nachbarn

Hallo Experten,

Nehmen wir mal folgende Situation an: Seit 1 Jahr wohnen 2 neue (sich bekannte) Mietparteien in einem Haus mit insgesamt 7 Wohnungen. Die Anzahl der Mitbewohner in diesen Wohnungen wechselt laufend (eher unerheblich). Seitdem verkommt der Hinterhof zu einem Fahrradschrottplatz, viele Kinder spielen im Hausflur, wenn es draußen zu heiß oder zu kalt ist oder auch nur so. Dabei machen sie immer Dreck, der klebt oder sonstwie eklig ist. Ein Hausmeister sei mal angenommen, der einmal pro Woche das Treppenhaus putzt, was aber nur für kurze Zeit Linderung verschafft.

Nehmen wir weiter an, in einer dieser Wohnungen ist laufend Geschrei, auch der regelmäßige Besuch (4 mal in 1 Jahr) von Polizei nachts um 1, weil jemand in dieser Wohnung von seinen Freunden verprügelt wird, oder weil jemand aus dem Fenster springen will.

Sei außerdem angenommen, dass der Hausflur als Schuhschrank (etwa 15 bis 20 Paare als ein loser Haufen) und Fahrradschuppen eine zusätzliche Verwendung findet.

Und nehmen wir als letztes an, dass in jüngster Zeit einige Fenster im Hausflur zu Bruch gekommen sind und sich die Hausverwaltung in jeder Hinsicht taub stellt.

Können die anderen Mieter dieses Hauses eine Mietminderung fordern? Wenn ja, wieviel?

Danke für dieses kleine Gedankenexperiment.

Günther

Hallo,

für die Verwahrlosung des Objekts gibt es unter Umständen eine Mietminderung. Je nach Umständen könnten hier ca. 5 bis 10 %, in Extremfällen 20 % (AG Dortmund WM 98, 570) geltend gemacht werden. Ein Extremfall dürfte allerdings bei wöchentlicher Reinigung nicht vorliegen. Es ist auch die Miete zu berücksichtigen. Wohnt der Mieter in einem sozialen Brennpunkt mit niedriger Miete sind an die Reinlichkeit andere Anforderungen zu stellen als in einem Luxus-Büro-Gebäude.

Gruss
BM

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