Für folgende Problematik hätte ich gern einen Rat:
Eine WG (bestehend aus Person A, B, C und D) hat folgendes Problem: Der ehemalige Vermieter (Verwaltung A) hat das Objekt im Sommer an einen neuen Eigentümer verkauft (Verwaltung B). Danach fand ein Wechsel der WG-Bewohner statt (Person E und F kommen für C und D). Bei Verwaltung A wurde in solchen Fällen der Mietvertrag nicht geändert, sondern nur der Vertragspartner angepasst.
Verwaltung B hat diese Änderung der Mitbewohner nun zum Anlaß genommen, einen neuen Mietvertrag aufzusetzen
der die WG im allgemeinen schlechter stellt
eine Staffelmieterhöhung (jedes Jahr knapp 40 Euro / Monat) bei derzeitig 320 Euro Kaltmiete beinhaltet
Nun die Frage: Ist diese Vorgehensweise von Verwaltung B rechtens oder muss sie den alten Mietvertrag anpassen?
Da nur alle Mieter gemeinsam kündigen können und dem Vermieter bei Neuvertrag eine Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt ist, ist an dem Verhalten des Vermieters nichts auszusetzen!
Da nur alle Mieter gemeinsam kündigen können und dem Vermieter
bei Neuvertrag eine Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt ist, ist
an dem Verhalten des Vermieters nichts auszusetzen!
Aber es wurde ja nicht gekündigt, sondern nur der Vertragspartner (teilweise) gewechselt, oder sehe ich das falsch? Verwalter A hat dies ja auch so gemacht, es wurde nie ein neuer Mietvertrag aufgesetzt.
Aber es wurde ja nicht gekündigt, sondern nur der
Vertragspartner (teilweise) gewechselt, oder sehe ich das
falsch? Verwalter A hat dies ja auch so gemacht, es wurde nie
ein neuer Mietvertrag aufgesetzt.
Es kommt auf den Mietvertrag an. Gibt es z.B. einen Hauptmieter, der auch jetzt noch in der Wohnung wohnt?
Oder hat jeder der ursprünglichen WG-Bewohner den Vertrag mitunterschrieben?
Im Fall 1 kann der VM nicht einfach einen neuen Vertrag aufsetzen, bzw. kann er das schon der Mieter muss aber nicht zustimmen.
Im Fall 2 ist es tatsächlich so, dass nicht einfach WG-Bewohner aus- und andere einziehen können, ohne das der VM dem (schriftlich) zustimmt. Ein gemeinsam unterschriebener Vertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden und muss auch gekündigt werden. Sonst sind immer die ursprünglichen Mieter in der Pflicht.
Sollte dieser Fall 2 - wie ich annehme - vorliegen, könnte wohl folgendes passieren:
Der VM will den Vertrag auf die jetzt tatsächlich wohnenden Mieter anpassen. Dabei nimmt er noch einige Veränderungen zu seinen Gunsten vor. Sollten die Mieter diesem nicht zustimmen, wird der Vertrag komplett gekündigt, da der VM bzw. sein Vorgänger nie offiziell dem Auszug der ehemaligen Mieter zugestimmt hat.
Die WG sollte sich dringend entsprechender rechtskundiger Hilfe vor Ort versichern.