Ein Vermieter sichert schriftlich zu, dass die Wohnung ordnungsgemaess uebergeben worden sei und dass nach Uebergabe der letzten Schluessel die KAution freigegeben wird. In einer E-Mail bestaetigt der nette Vermieter, dass die Schluessel auch uebergeben worden sind. Eine Woche spaeter fordert er die Bank auf, die Kaution an ihn auszuzaheln. Der Mieter hat nur noch 10 Tage, um sich zu wehren. Reicht eine Anzeige bei der Polizei mit Einreichen der Schriftzeugnise, um die Bank von der Auszahlung der Kauftion an den Vermieter abzuhaletn, oder muss ein Anwalt zugeholt werden?
Mille Grazie
(MOD: Nationalität gelöscht da irrelevant)
Hallo,
Der Mieter hat nur
noch 10 Tage, um sich zu wehren.
wieso das denn? Ist er anschließend tot?
Reicht eine Anzeige bei der
Polizei mit Einreichen der Schriftzeugnise, um die Bank von
der Auszahlung der Kauftion an den Vermieter abzuhaletn,
da es zunächst um zivilrechtliche Ansprüche geht, hat die Polizei meines Erachtens nichts damit zu tun.
oder
muss ein Anwalt zugeholt werden?
Ein ANwalt wäre hier sicher sinnvoll. Zumal es ja wohl terminliche Probleme gibt. Falls der Mieter ins Ausland geht o.ä. ist der Anwalt vor Ort und kann die Angelegenheit weiter bearbeiten.
Gruß, Niels
Hallo,
Der Mieter hat nur
noch 10 Tage, um sich zu wehren.
wieso das denn? Ist er anschließend tot?
Weil die Bank in 10 Tagen auszahlen wird.
(Was nicht heisst, dass man es vom VM nicht zurückfordern könnte, hier gehts aber wohl drum die Auszahlung zu unterbinden.)
Ansonsten geb ich dir völlig recht.
Gruss Ivo
Ja. Weil die Bank in 10 Tagen auszahlen wuerde. Der Mieter hat gelesen, dass die Auszahlung nur durch ein amtlicher Entscheid unterbunden werden kann. Anzeige bei der Polizei wegen versuchter Unterschlagung koennte doch ueber den Staatsanwalt dem tuerkischen Vermieter einen Strich durch die Rechnung machen. Oder?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ja. Weil die Bank in 10 Tagen auszahlen wuerde. Der Mieter hat
gelesen, dass die Auszahlung nur durch ein amtlicher Entscheid
unterbunden werden kann. Anzeige bei der Polizei wegen
versuchter Unterschlagung koennte doch ueber den Staatsanwalt
dem tuerkischen Vermieter einen Strich durch die Rechnung
machen. Oder?
Eine Anzeige ist kein Amtlicher Bescheid.
Offenbar gibt es keinen Experten dazu. Bitte weiterlesen und denken. Anzeige bemueht Staatsanwaltschaft, diese bemueht Richter.-Ä’_
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Na wenn du von dem Weg so überzeugt bist, warum fragst du dann?
Mir erscheint es fraglich ob ein Staatsanwalt diese Sache verfolgt.
Und wenn ja, ob dann rechtzeitig ein Richter etwas verfügt.
Ab zum Anwalt.
Gruss Ivo
- Es liegt ein Schriftstück vor, in welchem der Vermieter bestätigt, dass die Wohnung ordnungsgemaess uebergeben worden sei und dass nach Uebergabe
der letzten Schluessel die KAution freigegeben wird.
- Es liegt weiter eine E-Mail vor, in der Vermieter bestätigt, dass die Schluessel auch uebergeben worden sind.
- Der Vermieter hat bisher keine Forderungen an den Mieter gestellt.
Habe ich den Beispielfall so richtig verstanden?
Dann schnellstens Verbindung mit der Bank aufnehmen, den Sachverhalt schildern und der Auszahlung widersprechen.
Am besten persönlich mit den Schriftstücken dort vorbei.
Die Kaution dient als Sicherheit, falls bestehende Forderungen nicht bezahlt werden - und nicht einfach zur Selbstbedienung nach Wunsch und Laune!
Na wenn du von dem Weg so überzeugt bist, warum fragst du
dann?
Weil ich dachte, hier lesen auch Leute mit mind. 1 Staatsexamen und etw. Praxiserfahrung mit. Es ist nett, dass Du was zum Thema schreibst, nur leider hilft es mir nicht. Ich bin bis jetzt gut ohne Anwälte und Steuerberater ausgekommen. Es gibt genug dumme Leute, die sofort und wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt laufen - wie sonst koennen sich 200.000 Anwaelte in Dutschland über Wasser halten?
Hallo,
Lass uns mal das Ausgangsposting betrachten. Dort fragst du „… oder muss ein Anwalt zugeholt werden?“
Hättest du nicht gleich dazuschreiben können, dass wir diese Frage nicht mit JA beantworten sollen? Wieso fragst du das dann eigentlich.
Es ist nett, dass
Du was zum Thema schreibst, nur leider hilft es mir nicht.
Weil die Art von Hilfe die dir gegeben wurde - so richtig sie auch sein mag - dir nicht passt.
Ich
bin bis jetzt gut ohne Anwälte und Steuerberater ausgekommen.
Manchmal kommt eben der Zeitpunkt, an dem dieser Weg nicht mehr funktioniert. „Es kann der fr0mmste nicht in Frieden leben…“
Es gibt genug dumme Leute, die sofort und wegen jeder
Kleinigkeit zum Anwalt laufen
Es gibt aber auch genug kluge Leute, die wissen, wann sie professionelle Hilfe brauchen. Fall also nicht auf der anderen Seite vom Pferd.
Gruß, Niels
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