Umlagefähige Nebenkosten für Mieter

Ein Mieter (A), eines Mehrfamilienhauses, hat eine Nebenkostenabrechnung von einem Vermieter (B) erhalten, in der u.a. folgende Positionen auf A umgelegt wurden:

  • Reinigung Fallrohr Keller von einer fremden Wohnung aus
  • Reinigung Küchenleitung einer fremden Mietwohnung
  • Überprüfung und Einstellung von Fenstern in einer fremden Wohnung
  • Reinigung eine verstopften Aflusses /WC von gewerblichen genutzten Räumen in dem Haus
  • Reparaturarbeiten Aufzug lt. Mängelliste des TÜVs
  • Anwesenheit eines Mitarbeiters der Aufzugsfirma während der TÜV-Abnahme

Sämtliche kosten betreffen nicht die Wohnung des Mieters A. Können diese Kosten auf den Mieter umgewälzt werden oder handelt es sich hiebei um Reparaturarbeiten, die der Eigentümer zu tragen hat?

… zudem wurden noch Kosten eines gewerbl. Hausmeisterservices für die - Entsorgung von Grünabfällen i.H. von mehreren hundert Euro

  • sowie Kosten für teilw. Neubepflanzung des Gartens
    weiterberechnet!

Hallo,

  • Reinigung Fallrohr Keller von einer fremden Wohnung aus

Vermieter

  • Reinigung Küchenleitung einer fremden Mietwohnung

Verursacher

  • Überprüfung und Einstellung von Fenstern in einer fremden
    Wohnung

Kommt darauf an, ob die Kleinreparaturen Klausel erfüllt ist, dann Wohnungsbesitzer

  • Reinigung eine verstopften Aflusses /WC von gewerblichen
    genutzten Räumen in dem Haus

Der Gewerbetreibende (vielleicht auch Vermieter, kommt darafu an, ob ein Verursacher ausgemacht werden kann.

  • Reparaturarbeiten Aufzug lt. Mängelliste des TÜVs

Meines Wissens nur Wartung aber keine Reparaturen.

  • Anwesenheit eines Mitarbeiters der Aufzugsfirma während der
    TÜV-Abnahme

Das würde ich jetzt zu Wartung zählen und kann umgelegt werden.

Werden die Punkte wirklich allen Mietern auferlegt, oder stehen sie nur auf der Abrechnung und werden der entsprechenden Mietpartei auferlegt?

Gruss Jutta

… zudem wurden noch Kosten eines gewerbl.
Hausmeisterservices für die - Entsorgung von Grünabfällen i.H.
von mehreren hundert Euro

  • sowie Kosten für teilw. Neubepflanzung des Gartens
    weiterberechnet!

Kommt auf den Mietvertrag an. Wenn Gartenpflegearbeiten aufgezählt sind, dann dürfen sie auch abgerechnet werden. Bei der Bepflanzung bin ich mir jetzt nicht so sicher. Anders sieht es auch au, wenn es sich um einen Privatgarten des Vermieters handelt, den die anderen Parteien nicht betreten dürfen.

Gruss Jutta

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort!
Die kosten werden tatsächlich auf alle Mieter umgelegt und nicht nach dem Verursacherprinzip!

Gibt es denn eine Richtgröße, wie hoch pauschal bezahlte Wartungskosten für einen Aufzug in einem 3-stöckigen-Wohnhaus pro Jahr sein dürfen? Dem Mieter (A) kommen die umgelegten Kosten in vierstelliger Höhe teuer vor!

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