Im Mietvertrag steht:
"der Mieter hat während der Mietzeit die Schönheitsreperaturen fachgerecht auf eigene Kosten nach folgendem Fristenplan vorzunehmen:
a) Wand- und Deckenanstriche in
Küche, Bad alle 3 Jahre
Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur alle 5 Jahre
b) Lackierarbeiten alle 10 Jahre
bei Rückgabe der Mietsache sind Wände und Decken in einen streich- oder tapezierfähigen Zustand zu bringen. Schrauben, Haken, Dübel entfernen, Löcher verspachteln, wasserlösliche Anstriche abzuwaschen oder mit weißer waschfester Dispersionsfarbe deckend zu streichen."
Hi Annett!
Zunächsteinmal: ich bin absolut kein Profi, sondern gerade auf der Suche nach einer verwandten Thematik. Ich meine jedoch folgendes aus dem bisher gelesenen ziehen zu können, wonach du vielleicht etwas konkreter suchen kannst:
Im Mietvertrag steht:
"der Mieter hat während der Mietzeit die Schönheitsreperaturen
fachgerecht auf eigene Kosten nach folgendem Fristenplan
vorzunehmen:
a) Wand- und Deckenanstriche in
Küche, Bad alle 3 Jahre
Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur alle 5 Jahre
b) Lackierarbeiten alle 10 Jahre
erstens müssen Lackierarbeiten also nicht nach 2,5 sondern nach 10 Jahren übernommen werden,
zweitens meine ich bereits diverse male gelesen zu haben, dass ein derart strenger fristplan nicht rechtsgültig ist, da es sich bei Jahresangaben immer nur um Richtwerte handeln darf (Formulierung wie, „was in der regel alle x Jahre gemacht wird“). Damit wird die gesamte Klause zu renovierungsmaßahmen kraftlos und du musst überhaupt nichts machen.
Prüf das beides mal weiter nach, ich glaube kaum, dass du lackieren musst.
Liebe Grüße,
Olga
die Sache scheint mir ziemlich unproblematisch zu sein. Offenbar steht ja bereits im Übergabeprotokoll, in welchem Zustand die Zargen und Heizkörper waren und sind. Eigentlich müßte C die anteiligen Kosten zurückverlangen, wenn das Geld überhaupt nicht für eine Neulackierung benutzt wurde.
Unabhängig von den Fristen und der Gültigkeit der Klauseln, finde ich die Forderung
bei Rückgabe der Mietsache sind Wände und Decken in einen
streich- oder tapezierfähigen Zustand zu bringen.
sehr mieterfreundlich. Die Wände in einen „streichfähigen“ Zustand zu bringen dürfte kein Kunststück sein.
Da der VM aber von C eine Kostenbeteiligung verlangt hat für Arbeiten, die dann nie ausgeführt wurden, ist Wachsamkeit angebracht.