wie maßgebend ist ein beanstandungsloses, von beiden Parteien unterschriebenes Übergabeprotokoll? Hintergrund: Einem Vermieter fallen nach 5 Monaten einige kleinere Mängel auf und möchte die Kosten durch bereits eingeholte handwerkliche Kostenvoranschläge dem Exmieter in Rechnung stellen.
das Übergabeprotokoll belegt, dass es nichts zu beanstanden
gab. Pech für den Vermieter.
Was ist, wenn zwischen dem „Nachmieter“ (neuen Mieter) und dem Vermieter kein Übergabeprotokoll gemacht wurde. Kann der Vermieter mit dem alten Übergabeprotokoll (der Exmieter übergibt Wohnung) damit beweisen, dass der neue Mieter den ‚Schaden‘ verursacht hat und somit ihm die Kosten auferlegen?
nein. Das Übergabeprotokoll bestätigt nur dem alten Mieter, dass - wenn auch vielleicht nur auf den ersten Anschein - alles in Ordnung war.
Will der Vermieter jetzt den Umkehrschluß ziehen und behaupten, dann könne es ja nur der neue Mieter gewesen sein, dann muss er das schon nachweisen können.