Steckdose kaputt

Von: , Frage gestellt am Mi, 27. Sep 2006

Hallo!

Angenommen, bei einem Mieter geht vom einen auf den anderen Tag eine von mehreren Steckdosen im Wohnzimmer kaputt. Ursache ist unklar - gestern funktionierte sie noch, heute nicht mehr (wie das mal so ist, keiner ist es gewesen).

Wer kommt für die Kosten der Reparatur auf?? Danke für Antwort!

Gruß
Jesch

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: Steckdose kaputt

    Hallo Jesch,

    jetzt stellt sich die Frage, was die Steckdose für eine Krankheit hat.
    Geht es wirklich nur um die Steckdose, dann wäre dies eine Kleinreparatur, die in den meisten Verträgen - müsste man jetzt nachlesen - auf den Mieter übertragen wird.

    Steckt hinter der Steckdose ein größeres Problem, das einen Elektriker erfordert, könnte es schnell zu einer Sache des Vermieters werden (Höhe der Kleinreparatur-Klausel!).
    Sagt der Elektriker allerdings, die Ursache liegt beim unsachgemäßen Umgang durch den Mieter, kann der Vermieter das wieder dem Mieter in Rechnung stellen.

    Gruß!

    Horst

    • Antwort von nach 18 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Steckdose kaputt

      Also sollte der Vermieter erstmal den Elektriker beauftragen und der stellt das Problem fest?! Sollten die Reparaturkosten unter der Klausel liegen, trägt der Mieter die Kosten, richtig? Dabei spielt es auch keine Rolle warum die Steckdose kaputt gegangen ist - auch wenn es sich um "Alterungserscheinungen" handelt oder ein Kabel verschmort ist? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Steckdose kaputt

        Nochmal hallo,

        im Zweifelsfall kann das natürlich schon zu einer Streitfalle führen. Der Vermieter ist grundsätzlich für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich.
        Wenn der Mieter den Schaden nicht verursacht hat, kann er sich auch in Bezug auf die Kleinreparatur-Klausel erfolgreich wehren.

        Grundsätzlich gilt das Verursacher-Prinzip. Man kann dem Mieter nichts anrechnen, was er nicht verursacht hat. Für Altersschäden, Folgeschäden vom Vormieter verursacht, und für Schäden aufgrund schlechter Wartung haftet er nicht.

        Gruß!

        Horst

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!