Kaputtes Fenster durch zu viel lüften?

Hallo,
ne Freundin hat ein Problem bei der Abnahme ihrer Wohnung. Die Vermieter meinen sie hätte das Fenster zu oft offen stehen lassen, so dass es reinregnen konnte, dadurch sei ein Wasserschaden am Rahmen und an der darunterliegenden Wand entstanden. Es handelt sich hier bei um ein schräges Dachfenster ( bei dem ich mich frage, ob so etwas überhaupt möglich ist). Kurz vor der Kündigung (es gab paar Probleme, deswegen war die Kündigung absehbar) gab es die Order das Fenster nicht mehr aufzumachen, weil es reinregnen würde.

Erstens frage ich mich ob sie als Mieterin überhaupt für die außenliegenden Sachen wie die Fenster zuständig ist.
Zum zweiten denke ich, dass ein Fensterrahmen schon von seiner Lage zum Außenbereich eh wasserbeständig sein muss und es sich dabei eher um bauliche Mängel oder nicht gestrichene Fenster handelt.

Ich hoffe mich kann jemand darin bestätigen, damit man dann überlegen kann wo man es schwarz auf weiß herbekommt und, wenn man was dagegen unternehmen kann, sich auch rechtlicher Beistand lohnt.

Vielen Dank schon mal.
Mfg Ace

Hallo,

das muss hier alles anonymisiert werden, will sagen: keine Freundin und erst recht kein ich. Sonst geht das nicht. (Hast du auch mit JA bestätigt!)

Aber nur mal nebenbei: Klingt alles ziemlich bescheuert und ein Rechtsbeistand scheint mir ratsam. (Das war jetzt hoffentlich keine illegale Rechtsberatung?!)

Gruß!

Horst

Prinzipiell muss jeder, der einen Schaden verursacht hat, dafür haften.
Durch Fenster kann es reinregnen, durch Dachfenster kann es besonders stark reinregnen. Es ist Aufgabe des Mieters, das Fenster zu schließen, damit es nicht reinregnet. Die Umgebung des Fensters im Innenbereich ist nicht so konstruiert, um Regen auszuhalten.
Es können dadurch sicherlich Schäden entstehen.

Gruß n.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]