Hallo,
ne Freundin hat ein Problem bei der Abnahme ihrer Wohnung. Die Vermieter meinen sie hätte das Fenster zu oft offen stehen lassen, so dass es reinregnen konnte, dadurch sei ein Wasserschaden am Rahmen und an der darunterliegenden Wand entstanden. Es handelt sich hier bei um ein schräges Dachfenster ( bei dem ich mich frage, ob so etwas überhaupt möglich ist). Kurz vor der Kündigung (es gab paar Probleme, deswegen war die Kündigung absehbar) gab es die Order das Fenster nicht mehr aufzumachen, weil es reinregnen würde.
Erstens frage ich mich ob sie als Mieterin überhaupt für die außenliegenden Sachen wie die Fenster zuständig ist.
Zum zweiten denke ich, dass ein Fensterrahmen schon von seiner Lage zum Außenbereich eh wasserbeständig sein muss und es sich dabei eher um bauliche Mängel oder nicht gestrichene Fenster handelt.
Ich hoffe mich kann jemand darin bestätigen, damit man dann überlegen kann wo man es schwarz auf weiß herbekommt und, wenn man was dagegen unternehmen kann, sich auch rechtlicher Beistand lohnt.
Vielen Dank schon mal.
Mfg Ace