Hallo zusammen,
Mieterin A hat als Kaution eine Bankbürgschaft hinterlegt. Der Mietvertrag wurde nun ordnungsgemäß gekündigt. Im Übergabeprotokoll sind keine Mängel oder sonstwas festgehalten.
Mieterin A zieht aus und kündigt bei der Bank durch Vorlage des Übergabeprotokolls die Bankbürgschaft.
Nun bekommt Mieterin A (seit 3 Monaten ausgezogen) vom ehemligen Vermieter ein Schreiben in dem steht sie möge 100,- auf das Konto des Vermieters überweisen, dann würde sie die Bürgschaftsurkunde zurück bekommen. (???) Diese 100,- sollen für eventl. Nachzahlungen der Nebenkostenabrechnung sein, die noch nicht erstellt ist.
Aber die Bürgschaft ist doch schon gekündigt? Bestätigung der Bank liegt auch vor.
Mieterin A ist natürlich bereit eventuelle Nachzahlungen zu begleichen aber muss sie denn in Vorkasse treten?
Kann Mieterin A vom Vermieter verlangen dass sie erst die Abrechnung bekommt und dann zahlt? Oder hat der Vermieter hier ein Recht auf „Vorkasse“??
Danke und Grüße
Cora
Hallo,
mit der Bürgschaft kenne ich mich nicht aus, aber der Vermieter hat das Recht einen Teil der Mietkaution für die letzte Nebenkostenabrechnung zurückzuhalten. Die Kaution ist dazu gedacht.
Der Vermieter kann die Nebenkostenabrechnung aber erst nach dem Abrechnungszeitraum machen. Hundert Euro sind angesichts der steigenden Energiepreise sicherlich nicht zu hoch gegriffen.
Der Mieter sollte das Geld überweisen und gut.
Gruss Jutta
Hallo,
Mieterin A sollte sich noch einmal mit der eigenen Bank in Verbindung setzen. Offensichtlich - so verstehe ich das Konzept - hat der VM ja eine Bürgschaftsurkunde erhalten die er zurückgeben muss, damit die Bürgschaft wirklich beendet ist. Evtl. wird die Bank da noch einmal auf die Mieterin zukommen (müssen). Besser noch mal nachhaken wie so was abläuft denn wahrscheinlich läuft - auch wenn das Geld schon zurückerstattet wurde - noch die Verpflichtung der Bank gegenüber dem VM weiter?
Der VM ist berechtigt - wie hier schon gesagt wurde - die Kaution sechs Monate lang noch einzubehalten, hier wäre das die Bankbürgschaftsurkunde. Über diese 6 Monate hinaus darf er noch die ganze oder einen Teil der Kaution einbehalten, wenn noch eine NK-Nachzahlung aussteht.
Wie das mit einer Zahlung eines Betrages auf das Konto des VM aussieht ist natürlich davon abhängig, ob die Bankbürgschaft weiterhin in Anspruch genommen werden kann, wenn der VM die Urkunde nicht an die Bank zurückgibt. In diesem Fall sollte Mieterin A nicht noch mehr Geld bezahlen.
Gruß
Nita