einverständnis bei Mieterhöhung rechtens?

Hallo,

ich habe mir mal Gedanken gemacht über Folgenden Fall.

Was wäre eigentlich wenn der Vermieter mit dem Mieter eine Mieterhöhung beginnend in den kommenden Monaten vereinbar hat und er dem Vermieter ein Schreiben zum unterschreiben dafür hinlegen würde, wo aber auch noch drinsteht, dass in einem Jahr wieder eine Erhöhung stattfinden würde und der Mieter damit aber nicht einverstanden.

Hätte so eine Vereinbarung vor Gericht bestand?
Konkret würde das ja auch die Kündigungsfrist in dem folgenden Jahr bei der Erhöhung beieinflussen, da der Mieter ja schon für die Mieterhöhung im nächsten jahr zugestimmt hätte und somit keine Kündigungsfrist von zwei sondern 3 Monaten gültig wäre.

Was wäre, wenn der vedrmieter darauf bestehen würde, dass man die Erhöhung für das nächste jahr gleich mitunterschreiben solle.

Erschwerend für den Mieter käme noch hinzu, wenn es sich um ein Selbstgenutztes Wohnhaus mit nur einer Mietpartei handeln würde.

Dann hätte der Mieter ja keine Wahl zu unterschreiben, wenn er nicht ausziehen wolle.

Auf Eure Meinungen bin ich gespannt.

Grüße, Mattthias aus Düsseldorf.

Hallo Matthias,

Was wäre eigentlich wenn der Vermieter mit dem Mieter eine
Mieterhöhung beginnend in den kommenden Monaten vereinbar hat
und er dem Vermieter ein Schreiben zum unterschreiben dafür
hinlegen würde, wo aber auch noch drinsteht, dass in einem
Jahr wieder eine Erhöhung stattfinden würde und der Mieter
damit aber nicht einverstanden.

er hat das Schreiben wohl dem Mieter vorgelegt. Dann unterschreibt der nicht.

Hätte so eine Vereinbarung vor Gericht bestand?

Wenn es besteht, hat es Bestand.

Konkret würde das ja auch die Kündigungsfrist in dem folgenden
Jahr bei der Erhöhung beieinflussen, da der Mieter ja schon
für die Mieterhöhung im nächsten jahr zugestimmt hätte und
somit keine Kündigungsfrist von zwei sondern 3 Monaten gültig
wäre.

Da die gesetzliche Kündigungsfrist ohnehin 3 Monate vorsieht, gäbe es wohl keinen Grund mehr, von 2 Monaten auszugehen, wenn man das schriftlich bestätigt.

Was wäre, wenn der vedrmieter darauf bestehen würde, dass man
die Erhöhung für das nächste jahr gleich mitunterschreiben
solle.

War das bis jetzt nicht umgekehrt? Der Mieter entscheidet immer noch, was er unterschreibt.

Erschwerend für den Mieter käme noch hinzu, wenn es sich um
ein Selbstgenutztes Wohnhaus mit nur einer Mietpartei handeln
würde.
Dann hätte der Mieter ja keine Wahl zu unterschreiben, wenn er
nicht ausziehen wolle.

Er ist ja nicht gleich gezwungen zu kündigen. Erstmal unterschreibt er das so nicht und dann ist der Vermieter am Zug. Verhandelt der? Was wären Alternativen? Der Mieter muss nicht alles unterschreiben, was ihm der Vermieter serviert. Aber er muss natürlich schon die Verantwortung für seine Entscheidungen tragen.

Gruß!

Horst

Hi,

ich habe mir das so überlegt, wenn der Vermieter auf die Unterschrift für auch die Erhöhung in einem jahr wieder besteht, weil er die erneut entfachende Diskussion aus dem Weg gehen möchte.

Was wäre, wenn der Vermieter schon anklingen lassen hat, dass ohne unterschrift das Mietverhältnis beendet werden würde.

Dann wäre es für den Mieter nicht mehr leicht.

Nochmal hallo,

Was wäre, wenn der Vermieter schon anklingen lassen hat, dass
ohne unterschrift das Mietverhältnis beendet werden würde.
Dann wäre es für den Mieter nicht mehr leicht.

nur, wenn er sofort kuscht.

Ich würde da gar nix unterschreiben und den Vermieter mal weiter machen lassen.
Der kann nicht so einfach Vertragsänderungen alleine durchsetzen und auch nicht Mieterhöhungen. Und bei Kündigung sieht es erst recht nicht so einfach aus.

Hindert den Vermieter natürlich nicht daran, seine Miete zu erhöhen. Solange das im Rahmen der ortsüblichen Miete bleibt.

Gruß!

Horst

Hallo ihr beiden,

ich glaube Horst übersieht das vereinfachte Kündigungsrecht des VM aus § 573a BGB. Demnach hat der Mieter in der Tat wenig Möglichkeiten, sich gegen die Wünsche des VM zur Wehr zu setzen.
Besteht der VM auf einer Vertragsänderung, kann er bei fehlender Zustimmung praktisch problemlos kündigen.

Grüße,
Dietmar

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Besteht der VM auf einer Vertragsänderung, kann er bei fehlender Zustimmung praktisch problemlos kündigen. Grüße, Dietmar

Natürlich hat der Mieter die Wahl von seinem Recht Gebrauch zu machen und eine „angebotene“ Vertragsänderung/einvernehmliche Mieterhöhung nicht zu unterschreiben
natürlich hat aber auch der Vermieter die Wahl von seinem Recht Gebrauch zu machen und (vereinfacht nach § 573) zu kündigen > selbst wenn der Mieter die Vertragsänderung unterschrieben hätte …

Man könnte aber z.B. auch gleich in der Vertragsänderung/einvernehmlichen Mieterhöhung fixieren „der Vermieter verzichtet bis … auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung“
Auch hier haben beide die Wahl zu unterschreiben oder es sein zu lassen …

Hallo Rudi,

klar, wie immer, man kann zustimmen oder es lassen! Hat jemand etwas anderes behauptet?
Doch dass im Falle eines vom VM selbst bewohnten Gebäudes mit höchstens zwei Wohnungen die Konsequenzen eines „Nichtzustimmens“ hoch sein können, steht doch wohl außer Zweifel, oder?

Grüße,
Dietmar

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