Nichtraucherwohnung

Guten Morgen !

Wie sieht das eigentlich rechtlich aus, kann ein Vermieter in eine Annonce schreiben: „Nur an Nichtraucher zu vermieten!“ ??
Ist das nicht Diskriminierung? Könnte jemand klagen, der die Wohnung haben wollte, aber Raucher ist? Ist sowas schon mal vorgekommen?
Oder der Mieter sagt, er sei Nichtraucher und das stimmt gar nicht?
Danke für Infos,
lieben Gruß,
Claudia

Morgen Claudia,

Wie sieht das eigentlich rechtlich aus, kann ein Vermieter in
eine Annonce schreiben: „Nur an Nichtraucher zu vermieten!“ ??

natürlich. Er darf ja auch schreiben „nur an alte alleinstehende Dame“ oder ähnliches.

Ist das nicht Diskriminierung? Könnte jemand klagen, der die
Wohnung haben wollte, aber Raucher ist? Ist sowas schon mal
vorgekommen?

Nö. Außerdem: Was wäre das für ein toller Mieter, der sich gleich in die Wohnung reinklagt?

Oder der Mieter sagt, er sei Nichtraucher und das stimmt gar
nicht?

Das ist so eine Sache. Der BGH hat klar gestellt, dass normales Rauchen ein vertragsgemäßer Gebrauch der Wohnung ist, hat aber offen gelassen, ob das auch bei einem vertraglich vereinbarten Rauchverbot gilt und auch bei exzessivem Rauchverhalten. So gibt es denn wieder Urteile in den ersten Instanzen, die den Vermietern Schadenersatz zusprachen, wenn die Bude extrem zugeraucht wurde.

Gruß!

Horst