Heizkostenabrechnung mit falschen Angaben

Hallo und guten Tag,
mal angenommen ein Vermieter rechnet von 2002 bis 2006 keine Nebenkosten mit seinem Mieter ab.
Im Jahr 2006 erhält der Mieter dann eine Heizkostenabrechnung für den
Zeitraum 01.04.2004 - 31.03.2005 und eine weitere vom 01.04.2005 - 31.03.2006.
Der Mieter stellt anhand seiner eigenen Aufzeichnungen fest, dass der
Restbestand an Heizöl am 31.03.2005 tatsächlich niedriger war, als der vom Vermieter angegebene Restbestand und der tatsächliche Restbestand am 31.03.2006 viel höher war, als der vom Vermieter in der Abrechnung angegebene Restbestand.

Ausserdem wurden die Betriebsstromkosten für die Heizungsanlage
zu gering angesetzt.

Wie sollte sich der Mieter verhalten?

Auch hallo.

Wie sollte sich der Mieter verhalten?

Auf die Verjährung der NK-Forderungen hinweisen („ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums“) und nur die berechtigten (und ausgewiesenen) Forderungen zahlen. Das mit dem Heizöl sollte man übrigens hart beweisen können.

HTH
mfg M.L.

Hallo,

der Mieter sollte gegen die Abrechnung Einspruch einlegen und diesen auch begründen bzw. den Vermieter auffordern, die Abrechnung zu korrigieren und bis das erfolgt ist, nicht zahlen.

Die Forderung der Heizkosten verjähren für den Vermieter nach 12 Monaten. Der Mieter selbst kann, wenn er es beweisen kann seine zuviel bezahlten Heiz- und Nebenkosten dann noch 4 Jahre vom Vermieter einfordern.
Grüße Leo

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