Hallo joyyy!
ich bin mir zwar nicht ganz sicher ob ich Deinen Ausführungen
wirklich folgen konnte aber was geht das eigentlich den
Vermieter an?
Offensichtlich gab es ein Missverständnis:
B ist alleiniger Mieter bei A (welcher daher der Vermieter ist. Er wohnt im selben Haus, aber in einer anderen der insgesamt vier Wohnungen). B wird berufsbedingt „in die Fremde“ gehen, will aber die Wohnung nicht aufgeben (Umzugsstress und so, außerdem im Moment kein(e) Gehalt(sbescheinigungen vorweisbar), welche ja in dem meisten Fällen verlangt werden), allerdings will er alleine die teure Miete nicht tragen müssen.
Daher hat B die folgenden Optionen:
- Kündigen und billigere Wohnung suchen
- Untervermieten, evtl. an C - allerdings braucht B hierfür eine besondere Genehmigung des Vermieters, da Untervermietung laut (Standard-)Mietvertrag ausgeschlossen wurde. B überweist weiterhin die volle Miete, bekommt aber von C einen Teil „zurück“.
Wenn ich es richtig verstehe, möchtest Du etwas, dass schlicht
nicht zu realisieren ist und schon garnicht aus Sicht des
Vermieters. Du willst eine Wohnung behalten aber nichts oder
nur wenig dafür bezahlen und quasi wie ein Hotelzimmer nutzen.
Falsch… „ich“ will nicht umziehen müssen, die Miete ist „mir allein“ als einzigem Nutzer zu hoch. Daher die Untervermietidee - ein Teil der Miete fließt zurück.
Diese Angelegenheit müsst Ihr im WG-Innenverhältnis regeln!
Ähem, keine WG, kein Innenverhältnis.
Was ich schrieb:
Hausgemeinschaft
WG,
sondern einfach nur ein engerer Kontakt zwischen den Parteien im Haus (Vermieterpaar, deren Eltern, ein Mieterpaar im Souterrain und „B“ unterm Dach).
Entweder einer zahlt komplett die Miete und kann dann
untervermieten wie er lustig ist (nach Zustimmung des
Vermieters) oder ihr kündigt alle.
Die Zustimmung ist ja gerade die Frage. Da der Vermieter unter dem selben Dach (wenn auch in anderer Wohnung) lebt, sollte man ihm schon ein berechtigtes Interesse mit Mitspracherecht einräumen, ob und wer da mitwohnt (insbesondere weil der Mensch in Bezug auf "andere Personen auf längere Zeit in dieser Wohnung gebranntes Kind ist - Vormieter hat eine kleine 2ZKB mit bis zu 8 Leuten belegt).
Sind wir doch alle froh, dass es tolerante Vermieter gibt die
eine WG noch dulden. Aus meiner Erfahrung gibt es aus eben
diesen Gründen IMMMMMMER Ärger und zwar weil die WG-Bewohner
es sich dann immer so einfach wie möglich machen wollen. Wie
schade.
Nochmals: dies ist keine WG (sonst hätte ich schon „Hauptmieter“ und „Mitmieter“/„Nebenmieter“ geschrieben).
Und siehe oben: WG-mäßig ist der VM schon gebranntes Kind! Daher die Frage, ob er es angesichts der Sachlage gestatten *muss*, dass für die Zeit der berufsbedingten überwiegenden Abwesenheit (plus/minus einen Monat) eine Untervermietung passieren darf.
Gruß
GM