Hallo zusammen,
nach einem BGH-Urteil diesen Jahres sind Tapetenklauseln im Mietvertrag, die den Mieter zum Entfernen der Tapeten beim Auszug verpflichten, unwirksam.
In den 2 genannten Fällen hatten die Mieter ihre Wohnung allerdings jeweils mit Tapeten übernommen.
Ist dieses Urteil prinzipiell dann auch auf untapeziert übernommene, z.B. Neubauwohnungen, Wohnungen anwendbar? Muß ein Mieter in diesem Fall die Tapeten doch entfernen?
Viele Grüße + danke für evtl. Infos…
O. Horn
