Schimmel-fristlose Kündigung möglich?

Hallo,

folgendes: jemand wohnt zur Miete in einem Mehrfamilienhaus.
Im Treppenhaus und inzwischen auch im Badezimmer des Mieters (was direkt an das Treppenhaus anschließt), schimmelt es.
Hat der Mieter daraufhin ein ausserordentliches fristloses Kündigungsrecht aufgrund der Gefahr einer Bedrohung seiner Gesundheit oder muss dazu erst ein Gesundheitsschaden passiert sein?

Vielen lieben Dank für rasche Antworten und freundliche Grüsse

Icequeen

Auch hallo.

folgendes: jemand wohnt zur Miete in einem Mehrfamilienhaus.
Im Treppenhaus und inzwischen auch im Badezimmer des Mieters
(was direkt an das Treppenhaus anschließt), schimmelt es.
Hat der Mieter daraufhin ein ausserordentliches fristloses
Kündigungsrecht aufgrund der Gefahr einer Bedrohung seiner
Gesundheit oder muss dazu erst ein Gesundheitsschaden passiert
sein?

Kommt drauf an:
-lüftet der Mieter aureichend ?
-wurde der Vermieter schon informiert um den Schaden zu beheben ?
-wie gross ist die Schimmelfläche ?
-wie lange ist der Mangel schon bekannt ?
-sind bereits gesundheitliche Schäden aufgetreten (nicht nur bei einem der Mieter) ?
-…
Vor der fristlosen Kündigung kann man übrigens erst die Miete mindern.

HTH
mfg M.L.

Hallo,

so einfach ist es mit einer fristlosen Kündigung auch nicht.

Wie schon geschrieben:
der Vermieter muss ja erst mal über den Mangel informiert werden, damit er Gelegenheit hat, diesen zu beseitigen.
Dazu muss natürlich auch geklärt sein, woher der Schimmel kommt bzw. wer der Verursacher ist.

Also: erst muss Mangel angezeigt werden, Ursache gefunden, evtl. behoben werden - falls nicht, kann man Miete mindern und dann evtl. eine fristlose Kündigung aussprechen. Diese hätte aber eher Bestand wenn die ganze Wohnung verschimmelt ist und nicht nur eine Wand.