Hallo,
Folgender fiktiver Fall.
Mieter H. ist Alkoholiker. Er wohnt im Keller eines
Mehrfamilienhauses. Im Alkoholrausch hat H. schon mehrfach
Autos anderer Mieter auf dem Parkplatz beschädigt,
Bierflaschen im Treppenhaus zerschlagen und zuletzt fand sich
eine Blutspur am Innenputz und im Treppenhaus bis zu seinem
Kellerwohneingang.
Der H. wurde bereits mehrfach abgemahnt, jedoch nur mündlich.
In Extremfällen ist ja eine Abmahnung vor fristloser Kündigung
auch nicht notwendig.
Die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung liegen meiner
Ansicht nach vor. Bitte korrigieren, wenn meine Ansicht falsch
ist.
Jetzt hätte ich noch eine weitere Frage und zwar, wo ist
geregelt, wann der Mieter nach einer fristlosen Kündigung
ausziehen muss.Ich habe bei google mal was von 1 Monat
gefunden. Gibt es da auch eine Vorschrift im BGB? Meine Suche
verblieb bisher negativ.
Danke im Voraus.
Hallo,
ich bin zwar keine Juristin, war aber im letzten Jahr selbst in der unerfreulichen Situation, eine fristlose Kündigung aussprechen zu müssen. Ich habe mich damals beim Anwalt beraten lassen. Wie lange die Frist ist, die der Vermieter dem Mieter zum Auszug einräumt, liegt im Ermessen des Vermieters (laut Aussage meines Anwalts).
Ich habe damals auf Anraten meines Anwalts eine Frist von 14 Tagen gesetzt (dann können sich die Leute nicht rausreden, dass die Frist zu kurz ist, um ihren Kram aus der Wohnung zu schaffen und sich irgendeine Übergangsbleibe zu organisieren). Du könntest natürlich auch einen Monat einräumen, aber sowohl Du als auch die anderen Bewohner scheinen schon ganz schön „angefressen“ zu sein. Kündigungsschreiben würde ich grundsätzlich per Einschreiben schicken, damit es nicht heisst: „Kündigung? Nie bekommen!“
Ich würde die Kündigung damit begründen, dass es unzumutbar ist (vor allem im Interesse der anderen Hausbewohner, für deren Wohl Du als Vermieter ja auch eine gewisse Verantwortung trägst), das Mietverhältnis länger aufrechtzuerhalten. Sicher lässt sich im Mietvertrag eine Klausel bzw. Paragraph finden, in der es um Hausfrieden bzw. Störung des selbigen etc. geht. Den würde ich dann anführen (Verstoß gegen §…). Bezüglich Auszug und Schlüsselübergabe am besten ganz klare unmissverständliche Ansagen:"…fordere ich Sie auf, bis zum… (Datum) um …(Uhrzeit) die Wohnung zu verlassen und sämtliche Schlüssel zurückzugeben."
So habe ich es gemacht und ich war die „Herrschaften“ nach 14 Tagen tatsächlich los! Falls Du im Haus- und Grundbesitzerverein bist, kannst Du Dich auch dort beraten lassen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg in der Sache. Nerven behalten, auch wenn’s schwer fällt!
Würde mich persönlich auch interessieren, wie es weitergeht.
Liebe Grüße
Stoff-Ede (die keinesfalls eine böse Vermieterin ist, aber eine wehrhafte!) 