Hallo liebe Spezialisten!
Im Kollegenkreis kam gerade folgende „hitzige“ Diskussion auf:
Gesetzt den Fall, ein Mieter bewohnt eine Doppelhaushälfte (ca. 90m² WF), welche mittels einer 28 Jahre alten Gasheizung beheizt wird. Warmwasser wird auch über diese Heizung bereitgestellt.
Nun wundert sich der Mieter bei der Jahresabrechnung (direkt mit dem Energieversorger) über die immensen Kosten und erkundigt sich bei Nachbarn, die in vergleichbaren Häusern (alter/Wärmedämmungszustand) wohnen, nach deren Gasverbrauch.
Resultat ist, das o.g. Mieter ca. 35% mehr Erdgas verbraucht als der Durchschnitt der befragten Nachbarn. Der Mehrverbrauch schlägt mit ca. 600,00 € zu Buche.
Muß der Vermieter die Heizung z.B gegen ein energiesparendes Gerät auswechseln? Dies besonders in Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit (für den Mieter) und zum anderen im Hinblick auf den Umweltschutz (CO²-Bilanz, Klimaschutz und Ressourcenschonung)?
Gibt es dazu Gesetze, Verordnungen etc?
Kann der Vermieter die Investition auf den Mieter abwälzen?
Gibt es Förderungen für den Einsatz energiesparender Heizungen?
Vielen Dank für die Antworten.
Jimmy
Energiesparverordnung
Hallo Jimmy,
die Diskussion hat auch eine Ursache. Da hat wohl jemand aus dem Kollegenkreis davon gehört: http://www.gesetze-im-internet.de/enev/__9.html Bitte aber auch die dort genannten Ausnahmen beachten. Eine anderweitige Pflicht des Vermieters zur Modernisierung der Heizung (wenn die Schadstoffmessung die Tolleranzwerte einhält) ist mir nicht bekannt und halte ich auch für unwahrscheinlich.
mit besten Grüßen
Steffen B.
Ich versuche mal einen kurzen Gesamtüberblick zusammenzustellen:
Grundsätzlich besteht keine Modernisierungspflicht des Vermieters, d.h. keine Pflicht den bei Mietbeginn gegebenen = vermieteten Wohnstandard oder auch den energetischen Zustand zu verbessern.
http://www.meissner-ra.info/article_25.shtml
Daneben gibt es 2 Ausnahmen:
Die Heizungsanlage muss den Abgasverlust-Grenzwert gem. BlmSchV einhalten
(das überprüft der Schornsteinfeger bei der jährlichen Messung)
http://www.baumarkt.de/b_markt/fr_info/abgas.htm
Alte Heizungsanlagen müssen gemäß EnEV ausgetauscht werden
http://www.viessmann.de/web/germany/de_publish.nsf/A…
auf Seite 48 ist eine Übersicht
Bei einer freiwilligen oder durch Vorschriften erzwungenen Modernisierung/Verbesserung kann gem. § 559 BGB die Miete entsprechend erhöht werden
http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html
Altbaumodernisierung wird z.B. über die KfW durch „günstige“ Kredite gefördert
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/24/0,1872,2127480,00…
Hallo
so lange die Werte der Heizung in Ordnung sind und dem geltenden Recht entsprechen kann der Eigentümer nicht gezwungen werden eine neue Heizung einzubauen.
Wenn er es tut, kann er die Kosten auf den Mieter gem. Rechtssprechung umlegen.
Hallo,
& danke an Alle für die Infos
Viele Grüße
Jimmy