Guten Tag.
Wenn es einen Zettel gibt (lediglich einen Zettel, unterschrieben von beiden Partien), auf dem vermerkt ist, das Eltern eines Kindes Wohnrecht (lediglich Wohnrecht, nicht unentgeltliches Wohnrecht) in dem gemeinsamen Haus eingeräumt wird, da das Haus gemeinsam gebaut und bezahlt wurde, heisst dass das diese Eltern keine Miete bezahlen müssten?
Nehmen wir einen noch konkreteren Beispielfall… eines der Elternteile stirbt, das andere Elternteil stellt daraufhin die Zahlung ein (nach ca. 20 Jahren), trotz des noch nicht ganz abbezahlten Hauses, beide Partein nehmen sich einen Anwalt und es kommt zu einem Gerichtstermin.
Für die Partie der „Vermieter“ (in diesem Fall des Kindes) ist der Fall ziemlich klar, es ist nirgens „unentgeldlich“ vermerkt, noch ist das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen, noch istdas Haus abbezahlt, weshalb also ein unentgeldliches Wohnen?!
Meine Frage also: Ist für euch die Sache genausoklar wenn Sie so wie hier beschrieben stattfinden würde?
Und noch eine Frage: Sollte diese hier beschriebene Situation genauso eintreffen, weshalb gibt es Anwälte, die eine solche Person vertreten würden wie die des Elternteils, obwohl ein keinen Hauch eines Grundes für ein unentgeldliches Wohnen gibt?
Besten Dank,
Roman
Hallo
eine Vereinbarung kann auch auf einem Bierdeckel geschrieben werden, gültig ist diese wenn unterschrieben.
Wohnrecht auf Lebenszeit heisst nicht: mietfreies Wohnen, es sei denn, dieses ist ausdrücklich vermerkt.
Der Elternteil kann sich m.E. auch nicht damit herausreden, dass er meint mietfreies Wohnrecht zu haben, da ja 20 Jahre lang Miete gezahlt wurde.
RA müssen jeden vertreten, der sie um Hilfe bittet, egal ob sie selbst im vorhinein wissen, dass der Fall aussichtslos ist.
Außerdem kommt es auch immer auf den Richter an und hier gibt es manche Überraschung, denn so wie wir normale Menschen das Recht interpretieren muss es noch lange nicht gesprochen werden.
Will dir jetzt keine Angst machen, aber: der Teufel ist ein Eichhörnchen und Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe.
Trotzdem: viel Glück.
Danke
Obwohl es doch garnicht mich betrifft sondern nur für den Fall das es mich einmal betreffen sollte 
AW müssen jeden vertreten?
Ist das wirklich wahr, egal zu welchem Anwalt ich gehe, er muss mich vertreten auch wenn es komplett aussichtlos ist??
Naja kann schon verstehen das Richter manchmal Urteile sprechen doch diese sind immer irgendwo fair, aber wenn nirgens vermerkt sein sollte das sie mietfrei wohnen darf!?
Und wenn der Richter dennoch nachforschen sollte, was das Einkommen der beiden Partien betrifft oder sonst etwas (wie ich aber von einem Anwalt gehört habe dreht es sich zu 99,99% nur um Fakten vor Gericht, ohne Gefühls-duseleien oder sonst etwas) gibt es auch dort nichts was ein Gerichtsurteil zu Gunsten der Eltern veranlassen könnte… ich meine da zB. eine sehr geringe Rente des Elternpartie oder sonst etwas…!
Ich wundere mich nur, da es komplett unrealistisch erscheint das die Eltern-Partie gewinnt, daher verstehe nicht wie sowas ein Anwalt annehmen kann, da es doch (so kenne ich es aus Filmen und ist vielleicht falsch) es doch auch darum geht das jeder Anwalt viel gewinnen möchte für seinen Ruf, daher nicht gerne komplett aussichtslose Fälle annimmt?!
Daher mache ich mir weiterhin Sorgen, da ich dachte solche Fälle landen meist erst garnicht vor Gericht oder so etwas.
Danke für deine Hilfe!
Roman
Danke
Obwohl es doch garnicht mich betrifft sondern nur
für den Fall das es mich einmal betreffen sollte 
AW müssen jeden vertreten?
Ist das wirklich wahr, egal zu welchem Anwalt ich gehe, er
muss mich vertreten auch wenn es komplett aussichtlos ist??
Ein Anwalt hat natürlich auch das Recht ein Mandat abzulehnen.
Ein guter Anwalt wird seinen Mandant auch darauf hinweisen, dass die Sache aussichtslos sein könnte… wenn es von vornherein rechtlich klar ist.
Naja kann schon verstehen das Richter manchmal Urteile
sprechen doch diese sind immer irgendwo fair, aber wenn
nirgens vermerkt sein sollte das sie mietfrei wohnen darf!?
Und wenn der Richter dennoch nachforschen sollte, was das
Einkommen der beiden Partien betrifft oder sonst etwas (wie
ich aber von einem Anwalt gehört habe dreht es sich zu 99,99%
nur um Fakten vor Gericht, ohne Gefühls-duseleien oder sonst
etwas) gibt es auch dort nichts was ein Gerichtsurteil zu
Gunsten der Eltern veranlassen könnte… ich meine da zB. eine
sehr geringe Rente des Elternpartie oder sonst etwas…!
Faire Urteile? Habe ich noch nicht erlebt - aber möglich ist alles.
Der Richter forscht nicht nach, der Anwalt der Eltern wird schon von allein darauf hinweisen, dass sein Mandant nur ein geringes Einkommen hat und auf die Tränendrüse drücken.
Ich wundere mich nur, da es komplett unrealistisch erscheint
das die Eltern-Partie gewinnt, daher verstehe nicht wie sowas
ein Anwalt annehmen kann, da es doch (so kenne ich es aus
Filmen und ist vielleicht falsch) es doch auch darum geht das
jeder Anwalt viel gewinnen möchte für seinen Ruf, daher nicht
gerne komplett aussichtslose Fälle annimmt?!
Was du aus Filmen kennst ist nicht die Realität.Und komplett aussichtslose Fälle gibt es selten und ein Anwalt verdient auch dann, wenn ein Fall nicht gewonnen wird.
Daher mache ich mir weiterhin Sorgen, da ich dachte solche
Fälle landen meist erst garnicht vor Gericht oder so etwas.
Danke für deine Hilfe!
Roman
Der Fall wird dann vor Gericht landen, wenn du auf deinen Ansprüchen bestehst und die Gegenseite diese ablehnt. Es sei denn, dein Anwalt zieht es vor sich mit der Gegenseite außergerichtlich zu einigen.
Ob das dann deinen Vorstellungen entspricht weiß ich nicht.
Gruß
Irene
Zusatzfrage
Hallo,
um die Sache mal zu verkomplizieren – 
Wohnrecht auf Lebenszeit heisst nicht: mietfreies Wohnen, es
sei denn, dieses ist ausdrücklich vermerkt.
Wer setzt aber fest, wie hoch diese Miete sein soll.
Es könnte ja sein ,dass die marktüblichen Mieten
nach 20 Jahren ziemlich gestiegen sind.
Es könnte sein, dass die Mieter mit Wohnrecht plötzlich
mit einem viel geringeren Einkommen dastehen und die
bisher gezahlte Miete ihre Möglichkeiten übersteigt.
Es könnte auch sein, dass der Vermieter plötzlich
das Dreifache verlangt, einfach so.
Mhm… eine Antwort wäre schön, aber nachdem ich mich
das nun selbst gefragt habe, würde ich sagen: wenn ich
je in eine solche Situation komme, reicht mir der Bierdeckel
nicht!
Gruß
Elke
Soso…
…faire Urteile gibt es selten?
Sollte dieser Anwalt auf die Tränendrüse drücken, und Erfolg haben, wird ebenfalls festgestellt das ohne diese Miete der Elternpartie das Haus verkauft werden müsste, da diese Person gar nichts mehr bezahlt, werder Nebenkosten noch Miete! Damit könnte das Haus nicht weitergeführt werden.
Insofern finde ich ist es völlig unrealistisch das diese Partie gewinnen würde, und wäre nicht nur unfair sondern auch ziemlich zerstörend beider Existenzen.
Und zu der Zwischenfrage mit der Höhe der Miete… es ist der KinderPartie sogar egal wieviel Miete (ab einem bestimmten Minimum). Die derzeitig verlangte Miete liegt sogar weit (wirklich WEIT!) unter Marktpreis für eine derartige Wohnung, daher ist das alles so traurig!
Naja, danke für deine Antworten!
Hoffen wir das eine faire Lösung getroffen wird!
Roman
Äh, räusper,…
RA müssen jeden vertreten, der sie um Hilfe bittet, egal ob
sie selbst im vorhinein wissen, dass der Fall aussichtslos
ist.
Dasgenaue Gegenteil ist der Fall. Vor der Vertretung müssen Anwälte genau prüfen, ob und welche Erfolgsaussichten bestehen und den Mandanten darüber aufklären. Passiert das nicht, zahlt der Anwalt die Zeche.
Wenn der Mandant trotz schwacher Erfolgsaussichten aber den Rechtsstreit partout haben will, ist es natürlich besser, wenn er anwaltlich vertreten ist. Aber eine Pflicht zur Vertretung besteht in keinem Fall.
Servus!
Für die Partie der „Vermieter“ (in diesem Fall des Kindes) ist
der Fall ziemlich klar, es ist nirgens „unentgeldlich“
vermerkt, noch ist das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen,
noch istdas Haus abbezahlt, weshalb also ein unentgeldliches
Wohnen?!
Meine Frage also: Ist für euch die Sache genausoklar wenn Sie
so wie hier beschrieben stattfinden würde?
Definitiv nicht. Wenn in einem Vertrag der einen Partei ein Recht eingeräumt wird, und nicht dabei steht, dass diese Partei dafür irgendetwas tun soll, dann ist es kein gegenseitiger Vertrag, ob da nun „unentgeltlich“, „unentgeldlich“ oder nichts weiter dabei steht.
Und noch eine Frage: Sollte diese hier beschriebene Situation
genauso eintreffen, weshalb gibt es Anwälte, die eine solche
Person vertreten würden wie die des Elternteils, obwohl ein
keinen Hauch eines Grundes für ein unentgeldliches Wohnen
gibt?
Drei Gründe fallen mir ad hoc ein:
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Es gibt über 110.000 Anwälte in Deutschland, da können auch durchaus Halunken dabei sein.
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Weil auch Anwälte entgegen einer weit verbreiteten Ansicht Monat für Monat darum kämpfen müssen,das Geld für Miete und Essen zusammen zu bekommen, fällt es mit zunehmender Anwaltszahl immer schwerer, jemanden vor die Tür zu setzen, der einem Geld geben will.
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Der wichtigste Grund: Man kann nie wissen. Im Beispielfall weiß ich nicht auf Anhieb, wer am Ende als Sieger dastehen würde. Es ist zwar kein Entgelt vertraglich festgelegt, aber immerhin über viele Jahre gezahlt worden. Das Gericht würde wohl aufgrund eigener Wertungen eine Entscheidung treffen oder einen Vergleich anregen. Wer ohne Anwalt in einen Zivilprozess geht, versucht am falschen Ende zu sparen und hat von vorneherein die schlechteren Karten.