Hallo Experten,
Person A will mit Person B in eine 4-Raum-Wohnung ziehen und sich diese Wohnung entsprechend den Erfordernissen teilen. Zwischen beiden Personen besteht keinerlei wirtschaftliche Gemeinschaft, jeder lebt sein Leben, jeder kommt für seine eigenen Kosten auf.
A bezog bisher für ihre Wohnung Wohngeld, weil sie ein sehr geringes Einkommen hat und ein Kind mit zu versorgen ist.
Was nun gegenüber der Wohngeldstelle zu beachten, damit A ihren Wohngeldanspruch nicht verliert? Sind getrennte Mietverträge vorzulegen, die den anteiligen Wohnraum und die anteiligen Kosten belegen, oder sollte A den Mietvertrag allein abschließen und mit B einen Untermietvertrag abschließen (Einverständnis des Vermieters vorausgesetzt…) ???