Wohngeld bei Wohngemeinschaft

Hallo Experten,

Person A will mit Person B in eine 4-Raum-Wohnung ziehen und sich diese Wohnung entsprechend den Erfordernissen teilen. Zwischen beiden Personen besteht keinerlei wirtschaftliche Gemeinschaft, jeder lebt sein Leben, jeder kommt für seine eigenen Kosten auf.
A bezog bisher für ihre Wohnung Wohngeld, weil sie ein sehr geringes Einkommen hat und ein Kind mit zu versorgen ist.
Was nun gegenüber der Wohngeldstelle zu beachten, damit A ihren Wohngeldanspruch nicht verliert? Sind getrennte Mietverträge vorzulegen, die den anteiligen Wohnraum und die anteiligen Kosten belegen, oder sollte A den Mietvertrag allein abschließen und mit B einen Untermietvertrag abschließen (Einverständnis des Vermieters vorausgesetzt…) ???

A bezog bisher für ihre Wohnung Wohngeld, weil sie ein sehr
geringes Einkommen hat und ein Kind mit zu versorgen ist.

Da A ja schon Wohngeldbezieher ist, scheint es mir das einfachste zu sein, den zuständigen Sachbearbeiter zu informieren und zu fragen, was A denn zu beachten hat.

Denn:

  1. ist es unabhängig von irgendeiner „objektiven Rechtslage“ hier wohl vor allem wichtig schnell und sicher weiter Wohngeld zu beziehen.

  2. wird der Sachbearbeiter, solange man offen und freundlich mit ihm kommuniziert auch ebenso freundlich Auskunft erteilen

gruß, trobi