Türschloss defekt...wer muss zahlen ?

Hallo,

Mieter A will aus seiner vermieteten Wohnung rausgehen und beim abschliessen bricht der Schlüssel ab. Ein Teil verbleibt im Schloss und damit ist das Schloss hinfällig.

Es muss ein komplettes neues Schloss eingebaut werden.

Wer muss dafür die Kosten übernehmen ? Mieter oder privater Vermieter ?

Wo steht dies gesetzlich gescrieben ??

Danke und Gruß, Marsi

Kleinreparaturklausel
Hallo Marsi,

für solche Kleinigkeiten enthalten Mietverträge meist solche Klauseln, d.h. der Mieter muss das Schloss selbst austauschen/austauschen lassen.

Andernfalls ist die Tür Bestandteil der Immobilie und damit dürfte der Vermieter zuständig sein.

Falls Du es selbst machen möchtest:

  • Schloss ca. 15 Eur Materialwert
  • Oder mit einer Pinzette den Restschlüssel rausziehen und wieder einen neuen Ersatzschlüssel machen lassen - ca. 8 Eur. Hab ich vor kurzem gemacht.

Gruß

Stefan

Hallo,

Mieter A will aus seiner vermieteten Wohnung rausgehen und
beim abschliessen bricht der Schlüssel ab. Ein Teil verbleibt
im Schloss und damit ist das Schloss hinfällig.

Wer kaputt macht, muss außer unter besonderen Umständen den Schaden auch
zahlen. Wie kommst Du darauf, dass das hier nicht der Fall sein sollte?

Es muss ein komplettes neues Schloss eingebaut werden.

Vielleicht bekommt man das abgebrochene Stück auch anders heraus?

Gruß
loderunner (ianal):

Hallo,

für solche Kleinigkeiten enthalten Mietverträge meist solche
Klauseln, d.h. der Mieter muss das Schloss selbst
austauschen/austauschen lassen.

Der Mieter hat das Schloss selber kaputtgemacht. Warum sollte das unter die Kleinreparaturklausel fallen?

Dem Rest stime ich zu.

Gruß
loderunner (ianal)

Moin, Marsi,

Es muss ein komplettes neues Schloss eingebaut werden.

der Mieter könnte mal einen Schlosser ranlassen, der das anders sieht.

Wer muss dafür die Kosten übernehmen ? Mieter oder privater
Vermieter ?

Wer hat den Schlüssel abgebrochen? Der Vermieter mit dem bösen Blick?

Wo steht dies gesetzlich gescrieben ??

Im BGB. „Wer andern einen Schaden tut…“

Gruß Ralf

wer GENAU lesen kann …
… ist klar im Vorteil.

Der Mieter hat das Schloss selber kaputtgemacht.

Ja klar - doch zweimal lesen.

Gruß

Stefan

In der regel übernimt das eine Hausratversicherung.

die organisiert das Öffnen der Tür durch eine Fachfirma und sorgt auch für den Einsatz eines möglicherweise erforderlichen provisorischen Schlosses.

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